{"status":"available","doknr":"OLD314035","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1993:0906.19W32.93.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1993-09-06","aktenzeichen":"19 W 32/93","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nZu Recht hat das Landgericht eine Niederschlagung der\nSachverständigenkosten nach § 8 GKG wegen der Nichterstattung des\nGutachtens abgelehnt. Soweit das Vorgehen des Sachverständigen\nselbst bemängelt wird, ergibt sich die Nichtanwendung des § 8 GKG\nschon daraus, daß diese Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck, wie\nsich aus ihrem Wortlaut und ihrer Stellung im Gesetz ergibt, die\nRegelung der Kostenerhebung bei unrichtiger Behandlung allein durch\nAngehörige der staatlichen Rechtspflege betrifft und nicht durch\nDritte (OLG Koblenz Rechtspfleger 81, 37 m.w.N.; OLG Stuttgart\nRechtspfleger 76, 189). Der Sachverständige ist von seiner Funktion\nher zwar auf der einen Seite Gehilfe des Gerichts, gleichzeitig\naber ist er Beweismittel im Prozeß. Dies verbietet die\nGleichstellung mit den sonstigen Angehörigen der staatlichen\nRechtspflege.\n\n3\n\nEine unrichtige Sachbehandlung durch Angehörige des Gerichtes\nist nicht ersichtlich. Weder die Auswahl noch die Beauftragung\ndieses Sachverständigen durch das Gericht und die spätere Anweisung\nseines Honorars waren fehlerhaft. Auch wenn ein in Auftrag\ngegebenes Gutachten letztlich nicht erstellt wird, etwa weil sich -\nwie hier - nach Prüfung durch den Sachverständigen herausstellt,\ndaß ihm die Erstellung des Gutachtens nach seinem Wissensstand\nnicht möglich ist -, sind die bis dahin erbrachten Leistungen des\nSachverständigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu\nentschädigen. Dabei ist ohne Belang, daß der allgemein für Mieten\nund Pachten vereidigte Sachverständige über Gewerberäume dieser Art\nin dieser Gegend keine eigenen Kenntnisse hatte. Denn es ist\nAufgabe des Sachverständigen, im Wege der Wertung aus Tatsachen in\nAnwendung seines Fachwissens Schlußfolgerungen zu ziehen, wobei je\nnach Fallgestaltung er Tatsachen aufgrund seiner Sachkunde entweder\nselbst feststellen muß oder sich vorhandener Erkenntnisse anderer -\netwa durch Erhebungen von Behörden oder Verbänden oder anderen\nGruppierungen - bedienen bzw. auf unstreitiges Parteivorbringen\nzurückgreifen kann. Welche Maßnahme im Einzelfall zur\nTatsachenfeststellung zu ergreifen ist, kann der Sachverständige\nerst nach Einarbeitung in die Problematik des konkreten Falles\nentscheiden. Daß bereits im Zeitpunkt seiner Beauftragung für die\nBeteiligten absehbar gewesen wäre, daß für diese Region offizielle\nVergleichserhebungen über Gewerberaummiete nicht existierten und\nauch Vergleichsobjekte von den Ortsansässigen und\nbranchenzugehörigen Parteien nicht benannt werden konnten, ist\nnicht ersichtlich. Aufwendige eigene Recherchen des\nSachverständigen, die angesichts der nach Besichtigung des Objektes\ngetroffenen Feststellungen erforderlich gewesen wären, hätten\nallenfalls weitere Kosten im Verfahren verursacht. Aus dem Umstand,\ndaß aus prozeßökonomischen Gründen hierauf verzichtet und eine\nandere Verfahrenserledigung herbeigeführt worden ist, kann nicht\nauf eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichts in Bezug auf den\nSachverständigen geschlossen werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314035","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1993-09-06/19-w-32-93","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/314035","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314035","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1993-09-06/19-w-32-93","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/314035","retrieved":"2026-07-09 03:45:46.482925+00:00"}}