{"status":"available","doknr":"OLD314037","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1993:0901.27W18.93.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1993-09-01","aktenzeichen":"27 W 18/93","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\n \n\n2\n\nG r ü n d e\n\n3\n\n \n\n4\n\nDie gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO\nzulässige Be-schwerde ist in der Sache nicht gerechtfertigt.\n\n5\n\n \n\n6\n\nDas Landgericht hat der Antragstellerin\ndie von ihr nachgesuchte Prozeßkostenhilfe mit Recht ver-weigert,\nweil die beabsichtigte Klage keine hin-reichende Aussicht auf\nErfolg bietet (§ 144 ZPO). Ein die Beklagte zum Schadensersatz\nverpflichtender ärztlicher Behandlungsfehler ist nach dem eigenen\nVortrag der Antragstellerin nicht ersichtlich. Diese beruft sich zu\nUnrecht darauf, daß die am 4. April 1989 durchgeführte Operation\nunnötig gewesen sei, wie sich nachträglich herausgestellt habe. Die\nAntragstellerin übersieht dabei, daß sich die Indikation eines\noperativen Eingriffs nach der Sichtweite vor der Operation und\nnicht nach der späteren Auswertung des Operationsergebnisses\nrichtet. Darauf hat das Landgericht in dem ange-fochtenen Beschluß\nzutreffend hingewiesen. Nach dem auf Veranlassung der\nAntragstellerin eingeholten und von ihr selbst vorgelegten\nGutachten des Sach-verständigen Prof. Dr. H. für die\nGutach-terkommission für ärztliche Bahandlungsfehler war aufgrund\ndes Ergebnisses der histologischen Unter-suchung durch Prof. Dr. F.\n, der ein Vulva-Car-cinom festgestellt hatte, eine radikale\nVulvektomie angezeigt.\n\n7\n\n \n\n8\n\nAuch einen Ersatzanspruch wegen\nfehlender Einwilli-gung in den Eingriff aufgrund eines\nAufklärungsman-gels hat die Antragstellerin nicht schlüssig\ndarge-legt. Dies ist selbst dann anzunehmen, wenn eine\nunzureichende Risikoaufklärung unterstellt wird. In diesem Fall ist\nder operative Eingriff jedenfalls deshalb gerechtfertigt, weil die\nAntragstellerin einen Entscheidungskonflikt bei genügender\nAufklä-rung nicht plausibel gemacht hat. Auch dies hat das\nLandgericht zutreffend und mit richtiger Be-gründung, auf die zur\nVermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, im einzelnen\ndargelegt. Her-vorzuheben ist lediglich, daß die Operation -\ndar-auf hat auch die Gutachterkommission hingewiesen - wegen des\nerhobenen Krebsbefundes vital geboten war und die Antragstellerin\naus der maßgeblichen Sicht vor dem operativen Eingriff keine\nAlternative zur Vulvektomie hatte, um die notwendigen\nInforma-tionen über die Ausbreitung der lebensbedrohenden Krankheit\nzu gewinnen und sie richtig bekämpfen zu können. Davon abgesehen\nhat auch der Senat erheb-liche Zweifel daran, daß die\nAntragstellerin aus Sprachunkenntnis der Aufklärung nicht soll\ngefolgt sein können. Neben ihrem langjährigen Aufenthalt in der\nBundesrepublik und der zeichnerischen Darstel-lung der\nSchnittführung durch den aufklärenden Arzt spricht dagegen vor\nallem, daß in dem Anamnesebogen detaillierte Angaben zu\nVorerkrankungen eingetragen worden sind. Wenn diese Eintragungen -\nwie die Antragstellerin behauptet - auf den Angaben ihrer\ndeutschsprachigen Begleiterin beruhen, so muß zu-mindest dieser\neiner Verständigung mit der Antrag-stellerin möglich gewesen\nsein.\n\n9\n\n \n\n10\n\nBeschwerdewert: 2.400,-- DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314037","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1993-09-01/27-w-18-93","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 144","ref_norm":"144","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/314037","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314037","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1993-09-01/27-w-18-93","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/314037","retrieved":"2026-07-09 03:45:46.660512+00:00"}}