{"status":"available","doknr":"OLD314218","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1993:0422.5U222.92.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1993-04-22","aktenzeichen":"5 U 222/92","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e\n\n2\n\n##blob##nbsp;\n\n3\n\nDie in formeller Hinsicht bedenkenfreie\nBerufung hat auch in der Sache selbst Erfolg.\n\n4\n\n##blob##nbsp;\n\n5\n\nDas Landgericht hat im Ergebnis zu\nUnrecht der Klage stattgegeben. Ob ihm bezüglich der Auffas-sung zu\n§ 61 VVG gefolgt werden könnte, braucht nicht entschieden zu\nwerden. Wie die Beklagte mit der Berufung zu Recht ausführt, fehlt\nes vorliegend schon an einem nach den Versicherungs-bedingungen zu\nentschädigenden Versicherungsfall. Als Versicherungsfall kommt\nallein die Beschä-digung bzw. Zerstörung des Fahrzeugs infolge\nunbefugten Gebrauchs durch betriebsfremde Perso-nen nach § 12 Nr. 1\nI b AKB in Betracht. Wie in der mündlichen Verhandlung erörtert\nworden ist, kann jedoch der Zeuge F., der in der Nacht des\n01.06.1990 unbefugt mit dem Fahrzeug umhergefah-ren war und die\nSchäden am Fahrzeug verursacht hat, nicht als \"betriebsfremde\nPerson\" angesehen werden. Das Merkmal \"betriebsfremd\" ist nach\nallgemeiner Meinung im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 7 Abs.\n3 StVG zu sehen (vgl. OLG Schleswig, VersR 1986, 30; Prölss/Martin,\nVVG, 25. Aufl., Anm. 7 zu § 12 AKB; Stiefel/Hofmann, AKB, 15.\nAufl., Rn. 39 zu § 12 AKB). Danach ist \"betriebsfremd\", wer das\nFahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, es sei\ndenn, er ist für den Betrieb angestellt oder das Fahr-zeug ist ihm\nvom Halter überlassen worden. Aus dem Zusammenhang dieser\nBestimmungen folgt, daß auch derjenige nicht betriebsfremd ist, der\nzwar mit dem Fahrzeug nicht fahren darf, es aber mit Willen des\nHalters im Besitz hat. Dahinter steht der Gedanke, daß investiertes\nVertrauen, nämlich das des Halters gegenüber dem Fahrzeugbesitzer,\nnicht geschützt wird (vgl. dazu BGHZ 5, 269 ff., 273, 274; BGH\nVersR 1981, 345 ff., 346; Jagusch-Hent-schel, Straßenverkehrsrecht,\n31. Aufl., Rn. 58 zu § 7 StVG). Da dem Zeugen F. unstreitig das\nFahrzeug samt Fahrzeugschlüssel überlassen worden war, wenn auch\nnur, um sich im Fahrzeug aufzu-halten und das Radio zu benutzen,\nwar er keine betriebsfremde Person. Ihm war vom Fahrzeughalter L.\nobjektiv die Möglichkeit eingeräumt worden, mit dem Fahrzeug zu\nfahren, die er unter Mißbrauch des ihm vom Zeugen L.\nentgegengebrachten Vertrauens unbefugt genutzt hat. Dieser Fall ist\nvon der Fahrzeugversicherung nicht gedeckt.\n\n6\n\n##blob##nbsp;\n\n7\n\nDemgemäß war auf die Berufung der\nBeklagten hin das Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen.\n\n8\n\n##blob##nbsp;\n\n9\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen\nüber die Ko-sten und die vorläufige Vollstreckbarkeit beruhen auf\nden §§ 91 Abs. 1, 708 Nr. 10, 713 ZPO.\n\n10\n\n##blob##nbsp;\n\n11\n\nStreitwert für das Berufungsverfahren\nund Wert der Beschwer für den Kläger: 6.960,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314218","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1993-04-22/5-u-222-92","cited_norms":[{"jurabk":"StVG","ref":"§ 7","ref_norm":"7","n":2},{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 61","ref_norm":"61","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/314218","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314218","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1993-04-22/5-u-222-92","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/314218","retrieved":"2026-07-09 03:46:04.045613+00:00"}}