{"status":"available","doknr":"OLD314608","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1992:0609.6W20.92.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1992-06-09","aktenzeichen":"6 W 20/92","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDas Landgericht hat zutreffend darauf\nabgestellt, daß der Wert von 50.000,00 DM bereits deutlich über der\nAngabe des Klägers in der Klageschrift (20.000,00 DM) liegt. Eine\nsolche Angabe stellt ein gewichtiges Indiz für die Bewertung des\nInteresses eines Klägers an einem angestrebten Verbot dar.\n\n3\n\nDie Beklagte hat keine Gesichtspunkte\naufgezeigt, die Veranlassung geben könnten, den Streitwert, der\nohnehin bereits mehr als doppelt so hoch als vom Kläger\nursprünglich angegeben festgesetzt worden ist, weiter zu erhöhen.\nUngeachtet der Streitwertfestsetzung im voraufgegangenen\nVerfügungsverfahren schöpft der fest-gesetzte Betrag von 50.000,00\nDM das Interesse des Klä-gers am begehrten Unterlassungsgebot in\nvollem Umfang aus. Alle hiergegen gerichteten Einwände der\nBeklagten berücksichtigen nicht hinreichend, daß es für die\nStreitwertbemessung maßgebend auf das konkrete Interes-se des\nKlägers an der Durchsetzung des Klagebegehrens gegenüber der\nbeklagten Partei ankommt.\n\n4\n\nSoweit die Beklagte geltend macht, das\nVerfahren habe deswegen eine höhere Bedeutung, weil es aufgrund\neiner im Zusammenhang mit dem Parallelverfahren (Zentrale gegen\nMedpharm-Verlag) abgegebenen auflösend beding-ten\nUnterlassungsverpflichtungserklärung mit jenem Ver-fahren verknüpft\nsei, überzeugt dies nicht. Maßgeblich ist für den vorliegenden\nRechtsstreit das Interesse des Klägers an der Unterbindung des\nVertriebs der Broschü-ren durch die Beklagte. Dabei kommt es nicht\ndarauf an, ob der Kläger und der Verleger der Broschüren die\nWir-kung einer vertraglichen Unterlassungsvereinbarung vom Ausgang\ndes vorliegenden Rechtsstreits abhängig gemacht haben. Ungeachtet\ndessen ist für den Wert des vorlie-genden Rechtsstreits vielmehr\nnach wie vor das Interes-se des Klägers am Unterlassen der\nbeanstandeten Wettbe-werbshandlung durch die Beklagte dieses\nVerfahrens maß-geblich.\n\n5\n\nNichts anderes gilt für\nOrdnungsmittelverfahren, die zur Abgabe von\nUnterlassungsverpflichtungserklärungen geführt haben, deren\nWirksamkeit durch eine auflösende Bedingung vom Ausgang des\nvorliegenden Rechtsstreits abhängig gemacht worden ist. Das\nInteresse des Klägers an der Unterlassung des im vorliegenden\nRechtsstreit beanstandeten Verhaltens der Beklagten wird hierdurch\nnicht verändert.\n\n6\n\nSoweit die Beklagte ausführt, es\nhandele sich um eine für s i e \"äußerst gewichtige Angelegenheit\",\nkommt es darauf nicht entscheidend an. Maßgeblich ist nicht das\nInteresse der Beklagten, sondern - wie oben bereits aufgezeigt -\ndas Interesse des Kläges am Rechtsstreit.\n\n7\n\nUnerheblich ist in diesem Zusammenhang\nschließlich auch, mit welchem Bearbeitungsaufwand für den\nProzeßbe-vollmächtigten der Beklagten der Rechtsstreit verbunden\nist.\n\n8\n\nDie Entscheidung ergeht\ngerichtsgebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten\nfindet nicht statt (§ 25 Abs. 3 GKG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314608","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1992-06-09/6-w-20-92","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/314608","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314608","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1992-06-09/6-w-20-92","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/314608","retrieved":"2026-07-09 03:46:39.360465+00:00"}}