{"status":"available","doknr":"OLD314645","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1992:0427.17W128.92.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1992-04-27","aktenzeichen":"17 W 128/92","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\n \n\n3\n\nDie Erinnerung der Klägerin, die\naufgrund der Vorlage an den Senat als sofortige Beschwerde gilt (§\n11 Abs. 2 Rechtspflegergesetz) hat keinen Erfolg. Die Annahme des\nRechtspflegers, daß die Erinnerung verspätet eingelegt und deshalb\nunzuläs-sig sei, begegnet allerdings nicht unerheblichen Bedenken,\nweil die entgegen § 176 ZPO an die S. Rechtsanwälte der Klägerin\nbewirkte Zustellung des angefochtenen Beschlusses unwirksam gewesen\nsein und folglich die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt haben\ndürfte. Die Frage, ob die zwei Wochen betragende Frist zur\nEinlegung der Erinnerung versäumt worden und der unter dem 5. Juni\n1991 er-gangene Kostenfestsetzungsbeschluß damit in Rechts-kraft\nerwachsen ist oder ob die Erinnerung als rechtzeitig erhoben\nanzusehen ist, kann indessen offenbleiben. Der Senat hat von jeher\nden Stand-punkt eingenommen und hält auch weiter daran fest, daß\ndie Prüfung der Zulässigkeit einer unwiederhol-baren\nErinnerungsbeschwerde dann entbehrlich ist, wenn diese jedenfalls\nin der Sache als unbegrün-det zurückgewiesen werden müßte (vgl.\nhierzu die in NJW 1974, 1515 veröffentlichte Senatsentschei-dung\nvom 27. Februar 1974 - 17 W 11/74 - und die zustimmende Anmerkung\nvon Gottwald in NJW 1974, 2241). So liegt der Fall hier. Entgegen\nder Ansicht der Beschwerde ist es nicht zu beanstanden, daß der\nRechtspfleger in die Kostenfestsetzung auch die Umsatzsteuer\neinbezogen hat, die gemäß § 25 Abs. 2 BRAGO auf die Vergütung der\nProzeßbevoll-mächtigten der Beklagten entfällt. Da das\nKosten-festsetzungsverfahren weder dazu bestimmt noch geeignet ist,\nden Streit um materiell-rechtliche Einwendungen wie diejenige der\nVorteilsausgleichung zu entscheiden, kann die\nVorsteuerabzugsberechti-gung als ein anrechenbarer Vorteil bei der\nKosten-festsetzung nur Berücksichtigung finden, wenn sie\nzugestanden ist. Wegen der hierfür maßgeblichen Erwägungen kann auf\nden in NJW 1991, 3156 = Jur-Büro 1991, 1137 veröffentlichten\nGrundsatzbeschluß des Senats vom 8. Juli 1991 - 17 W 51/91 -\nverwie-sen werden. Die Beklagte des vorangegangenen Pro-zesses\nbestreitet, die ihr von ihren Prozeßanwälten in Rechnung gestellte\nUmsatzsteuer zum Vorsteuer-abzug verwenden zu können. Ob diese\nBehauptung zutrifft oder nicht, ist nach der in dem genannten\nBeschluß im einzelnen dargelegten Auffassung des Senats der\nPrüfungs- und Entscheidungsbefugnis der Kostenfestsetzungsorgane\nentzogen, so daß es im vorliegenden Fall bei der Mitfestsetzung der\nUmsatzsteuer als Bestandteil der erstattungsfähigen\nAnwaltsvergütung verbleiben muß. Auf die Gründe der Verfügung des\nRechtspflegers vom 27. September 1991 wird ergänzend Bezug genommen\n(§ 543 ZPO analog).\n\n4\n\n \n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97\nZPO.\n\n6\n\n \n\n7\n\nStreitwert: 165,20 DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314645","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1992-04-27/17-w-128-92","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/314645","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314645","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1992-04-27/17-w-128-92","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/314645","retrieved":"2026-07-09 03:46:42.637374+00:00"}}