{"status":"available","doknr":"OLD314793","ecli":"ECLI:DE:OLGK:1991:1211.16WX142.91.00","court":"Oberlandesgericht Köln","senate":null,"decided":"1991-12-11","aktenzeichen":"16 Wx 142/91","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1\n\n \n\n2\n\nG r ü n d e\n\n3\n\n \n\n4\n\nDie zulässige weitere Beschwerde des\nBetroffenebn (§§ 7, 3 FEVG, §§ 22, 27, 29 FGG) hat auch in der\nSache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung auf einer\nVerletzung des Gesetzes beruht (§ 27 FGG).\n\n5\n\n \n\n6\n\nSchlüssige Voraussetzungen für die\nAnnahme, daß die Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen\n\"erforderlich\" ist (§ 16 Abs. 2 AuslG), hat das Landgericht nicht\nfestgestellt. Eine dahingehende Annahme ist nur dann\ngerechtfertigt, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den\nhinreichenden Verdacht begründen, daß ohne Haftverhängung eine\nAbschiebung unmöglich oder wesentlich erschwert wird.\n\n7\n\n \n\n8\n\nZwar hat der Betroffene nach seinen\nAngaben unter einem falschen Namen einen zweiten Asylantrag\nge-stellt, allein mit dem Ziel, auch unter diesem Na-men\nSozialhilfe zu beziehen. Dieses (zumindest ob-jektiv)\nrechtswirdrige Bestreben, seine materielle Situation zu verbessern,\nbietet aber ohne weitere Anhaltspunkte für den Verdacht, er werde\nsich der Abschiebung entziehen keine konkreten Anzeichen. Dies gilt\num so mehr, als er bei seiner Verhaftung einen festen Wohnsitz\nhatte und seine Bindung daran durch seine Arbeitsmöglichkeit\nverstärkt ist.\n\n9\n\n \n\n10\n\nGegen die Annahme, der Betroffene werde\nuntertau-chen, spricht jedenfalls derzeit auch die von ihm erhobene\nKlage vor dem Verwaltungsgericht, die ein eigenes Interesse des\nBetroffenen an seiner ständi-gen Erreichbarkeit begründet.\n\n11\n\n \n\n12\n\nOb dies nach Abschluß des\nVerwaltungsgerichtsver-fahrens anders zu beurteilen sein wird,\nbedarf der-zeit keiner Entscheidung.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314793","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1991-12-11/16-wx-142-91","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/314793","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/314793","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-koeln/1991-12-11/16-wx-142-91","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/314793","retrieved":"2026-07-09 03:46:55.878696+00:00"}}