{"status":"available","doknr":"OLD436207","ecli":"ECLI:DE:OLGHE:2019:1230.2SS.OWI867.19.00","court":"Oberlandesgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2019-12-30","aktenzeichen":"2 Ss-OWi 867/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nvorgehend AG Kassel, 21. Mai 2019, 9223 Js - OWi 8954/19 - 385 OWi, Urteil\n\nTenor\n\n1. Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 21. Mai 2019 wird verworfen, weil eine Nachprüfung der Entscheidung weder zur Fortbildung des sachlichen Rechts noch wegen einer Versagung des rechtlichen Gehörs geboten ist (§ 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 OWiG).\n\n2. Damit gilt die Rechtsbeschwerde als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 OWiG).\n\n3. Die Kosten des Verfahrens hat der Betroffene zu tragen (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO).\n\nGründe\n\nAuf Grund der in der Rechtsmittelbegründung und der Gegenerklärung der Verteidigung aufgeworfenen Frage zum Verhältnis des Beschwerderechts nach §§ 62, 68 OWiG zum Hauptverfahren selbst, sieht sich der Senat zur Ausräumung von Missverständnissen zu nachfolgenden Feststellungen veranlasst:\n\n1.\n\nDie Verwaltungsbehörde ist nicht zuletzt wegen der kurzen Verjährungsfristen nicht gehalten, die Entscheidung des Gerichts im Zwischenverfahren nach §§ 62, 68 OWiG abzuwarten, bevor sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben darf. Das Zwischenverfahren nach § 62 OWiG dient nicht dazu, die Verfolgungsverjährung herbeizuführen.\n\nDie Verwaltungsbehörde muss allerdings zunächst selbst eine Entscheidung treffen. Diese kann sowohl als begünstigende, wie auch als ablehnende Entscheidung, gleichzeitig mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen.\n\n2.\n\nDas Gericht ist ebenfalls nicht gehalten, vor Entscheidung in der Hauptsache eine Entscheidung nach §§ 62, 68 OWiG zu treffen.\n\nMit Eingang des Verfahrens bei Gericht, ist das Zwischenverfahren nach § 62 OWiG rechtlich überholt und der Antrag nach §§ 62, 68 OWiG wird mit Eingang des Hauptverfahrens bei Gericht unzulässig.\n\nDas alte gegenüber der Verwaltungsbehörde gerichtete Begehren wirkt nicht automatisch fort. Die begehrte Maßnahme ist als Beweisantrag gegenüber dem Gericht neu zu beantragen. Dem Gericht steht es frei die begehrten Maßnahmen im Hauptsacheverfahren zu veranlassen, soweit es dies für die Entscheidung notwendig erachtet.\n\n3.\n\nEine eigene Kostenentscheidung für das Verfahren nach § 62 OWiG ist nur notwendig, wenn das Verfahren eigenständig beschieden wird, da Nr. 4303 KK-GVG für das Verfahren nach § 62 OWiG eine eigenständige Gebühr vorsieht. Ergeht keine eigeständige Entscheidung, weil das Hauptsacheverfahren vorher bei Gericht eingeht, ist die Gebühr nach 4303 KK-GVG Teil der Kostengrundentscheidung in der Hauptsache. Eine eigene Kostenentscheidung für das Zwischenverfahrens ist dann obsolet.\n\nDie notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser immer selbst, mit Ausnahme eines Obsiegens hinsichtlich der beantragen Maßnahme in einem eigenständigen Verfahren nach §§ 62, 68 OWiG, oder einem vollständigen Obsiegens in der Hauptsache.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/436207","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2019-12-30/2-ss-owi-867-19","cited_norms":[{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 62","ref_norm":"62","n":9},{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":5},{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/436207","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/436207","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2019-12-30/2-ss-owi-867-19","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/436207","retrieved":"2026-07-09 07:04:40.994218+00:00"}}