{"status":"available","doknr":"OLD439737","ecli":"ECLI:DE:OLGHE:2017:1218.26SCH11.17.00","court":"Oberlandesgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2017-12-18","aktenzeichen":"26 Sch 11/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Anmerkung\n\nEin Rechtsmittel ist nicht bekannt geworden.\n\nTenor\n\n \n\n \n\nDer in dem Schiedsverfahren zwischen der Antragstellerin als Schiedsbeklagter und der Antragsgegnerin als Schiedsklägerin durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Vorsitzenden Rechtsanwalt A sowie den beisitzenden Schiedsrichtern Rechtsanwalt B und Rechtsanwalt C, am 10.10.2017 zu Az.: .../16 ergangene Schiedsspruch wird im nachfolgenden Umfang für vollstreckbar erklärt:\n\n \n\n \n\n \n\nDie Schiedsklage wird abgewiesen.\n\n \n\n \n\n \n\nDie Schiedsklägerin hat die Kosten des Schiedsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Schiedsbeklagten zu tragen. Sie wird verurteilt, an die Schiedsbeklagte € 100.782,09 zu zahlen.\"\n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\nDie Antragsgegnerin hat die Kosten des Vollstreckbarerklärungsverfahrens zu tragen.\n\n \n\n \n\n \n\nDer Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.\n\n \n\n \n\n \n\nDer Gegenstandswert des Verfahrens wird auf die Gebührenstufe bis zu € 110.000,00 festgesetzt.\n\n \n\n \n\nGründe\n\nIn dem zwischen den Parteien am Schiedsort Stadt1 vor der Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. geführten Schiedsverfahren ist durch das Schiedsgericht am 10.10.2017 ein Schiedsspruch mit dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Inhalt ergangen. Das Original des Schiedsspruchs lag vor.\n\nDie Antragstellerin begehrt die Vollstreckbarerklärung dieses Schiedsspruchs.\n\nDer Antragsgegnerin ist der mit Schriftsatz vom 14.11.2017 gestellte Antrag auf Vollstreckbarerklärung ausweislich der Zustellungsurkunde (Bl. 18 d.A.) am 22.11.2017 zugestellt worden. Innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist ist die Antragsgegnerin dem Antrag nicht entgegengetreten.\n\nDer Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist gemäß §§ 1060, 1062 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig.\n\nDie Antragstellerin hat die formellen Voraussetzungen des § 1064 Abs. 1 ZPO durch Vorlage eines Originals des Schiedsspruchs erfüllt.\n\nDas angerufene Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist zur Entscheidung über den Antrag gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zuständig, nachdem der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Bezirk des hiesigen Oberlandesgerichts liegt.\n\nDer Vollstreckbarerklärungsantrag ist auch begründet, denn in der Sache liegen keine Gründe für eine Versagung der beantragten Vollstreckbarerklärung vor. Die Antragsgegnerin hat keine Aufhebungsgründe gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO begründet geltend gemacht. Es liegen auch keine von Amts wegen zu berücksichtigenden Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vor, so dass antragsgemäß zu entscheiden ist.\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus den §§ 91 Abs. 1, 1064 Abs. 2 ZPO.\n\nDie Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO und berücksichtigt den Wert der Kostenverurteilung.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/439737","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2017-12-18/26-sch-11-17","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1059","ref_norm":"1059","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1062","ref_norm":"1062","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1064","ref_norm":"1064","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1060","ref_norm":"1060","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/439737","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/439737","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2017-12-18/26-sch-11-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/439737","retrieved":"2026-07-09 07:12:09.428014+00:00"}}