{"status":"available","doknr":"OLD442132","ecli":"ECLI:DE:OLGHE:2016:0713.26SCH7.16.00","court":"Oberlandesgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2016-07-13","aktenzeichen":"26 Sch 7/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Anmerkung\n\nEin Rechtsmittel ist nicht bekannt geworden.\n\nTenor\n\nDer von dem Schiedsgericht mit Sitz in Marburg, bestehend aus den Schiedsrichtern A als Vorsitzendem und Rechtsanwältin B sowie Rechtsanwalt C, am 03.05.2016 erlassene Schiedsspruch mit folgendem Tenor:\n\n \n\n \n\nDie Schiedsbeklagten werden verurteilt, die Grundstücke,\n\n \n\nGrundbuch von Stadt1, Bl. ...,\n\n \n\nFlur ..., Flurstück ...,\n\n \n\nFlur ..., Flurstück ...,\n\n \n\nFlur ..., Flurstück ...,\n\n \n\nFlur ..., Flurstück ...,\n\n \n\nFlur ..., Flurstück ...,\n\n \n\nFlur ..., Flurstück ...,\n\n \n\nan die Schiedskläger zu übergeben, die Auflassung dieser Grundstücke an die Schiedskläger in Gütergemeinschaft zu erklären und die Eigentumsänderung zu bewilligen.\n\n \n\n \n\n \n\nVon den Kosten des Verfahrens haben die Schiedsbeklagten 80%, die Schiedskläger 20% zu tragen.\n\n \n\n \n\n \n\nDie Schiedsbeklagten haben gesamtschuldnerisch den Schiedsklägern als Gesamtgläubigern Kosten des Verfahrens in Höhe von 4.218,55 € zu erstatten. Die Schiedskläger haben gesamtschuldnerisch den Schiedsbeklagten als Gesamtgläubigern Kosten in Höhe von 437,92 € zu erstatten.\"\n\n \n\n \n\nwird für vollstreckbar erklärt.\n\nDie Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.\n\nDer Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 15.339,00 € festgesetzt.\n\nGründe\n\nIn dem zwischen den Parteien aufgrund einer Schiedsvereinbarung in dem notariellen Vertrag des Notars D vom 02.04.2001 am Schiedsort Marburg geführten Schiedsverfahren ist der aus dem Tenor ersichtliche Schiedsspruch ergangen, dessen Vollstreckbarerklärung die Antragsteller beantragen.\n\nDie Antragsgegner haben nach Zustellung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung innerhalb der ihnen zur Stellungnahme gesetzten Frist gegen den Antrag keine Einwände erhoben.\n\nDer Antrag auf Vollstreckbarerklärung des inländischen Schiedsspruchs ist zulässig und begründet.\n\nDer angerufene Senat ist wegen des im Gerichtsbezirk gelegenen Schiedsorts für die Entscheidung über die beantragte Vollstreckbarerklärung gemäß den §§ 1060, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zuständig.\n\nDie formellen Voraussetzungen des § 1064 Abs. 1 ZPO für eine Vollstreckbarerklärung liegen vor.\n\nDie Antragsgegner haben keine Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO begründet geltend gemacht. Es sind auch keine von Amts wegen zu berücksichtigenden Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ersichtlich, so dass antragsgemäß zu entscheiden ist.\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus den §§ 91 Abs. 1, 1064 Abs. 2 ZPO.\n\nDie Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO und entspricht dem vom Schiedsgericht im Schiedsspruch zugrunde gelegten Wert.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/442132","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2016-07-13/26-sch-7-16","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1059","ref_norm":"1059","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1064","ref_norm":"1064","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1060","ref_norm":"1060","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1062","ref_norm":"1062","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/442132","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/442132","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2016-07-13/26-sch-7-16","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/442132","retrieved":"2026-07-09 07:17:08.681215+00:00"}}