{"status":"available","doknr":"OLD445204","ecli":"ECLI:DE:OLGHE:2014:0925.26SCH18.14.00","court":"Oberlandesgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2014-09-25","aktenzeichen":"26 Sch 18/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Anmerkung\n\nEin Rechtsmittel ist nicht bekannt geworden.\n\nTenor\n\n \n\n \n\nDer von dem Schiedsgericht bestehend aus der Vorsitzenden A sowie den Schiedsrichtern B und C, am 07. Juli 2014 in Frankfurt am Main erlassene Prozess- und Kostenschiedsspruch wird wie folgt für vollstreckbar erklärt:\n\n \n\n \n\n \n\nDie Schiedsklage wird als unzulässig abgewiesen.\n\n \n\n \n\n \n\nDas Schiedsverfahren ist beendet.\n\n \n\n \n\n \n\nDie Schiedsklägerin wird verurteilt, der Schiedsbeklagten die ihr entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt EUR 13.434,45, d.h. EUR 5.924,62 für die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens sowie EUR 7.509,83 für die Kosten ihrer Rechtsverfolgung, zu erstatten.\n\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n\nDie Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.\n\n \n\n \n\n \n\nDer Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.\n\n \n\n \n\n \n\nDer Gegenstandswert des Verfahrens wird auf bis zu € 13.500,00 festgesetzt.\n\n \n\n \n\nGründe\n\nI.\n\nDie Antragstellerin begehrt die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs, durch den die von der Schiedsklägerin und hiesigen Antragsgegnerin erhobene Schiedsklage als unzulässig abgewiesen und die Antragsgegnerin zur Kostenerstattung gegenüber der hiesigen Antragstellerin in Höhe von insgesamt € 13.434,34 verurteilt wurde.\n\nNachdem die Antragsgegnerin zunächst mit Schriftsatz vom 13.08.2014 beantragt hatte, den Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen, hat sie nach einen gerichtlichen Hinweis des Senats mit Schriftsatz vom 16.09.2014 klargestellt, die ursprünglich gestellten Anträge nicht weiter aufrechtzuerhalten.\n\nII.\n\nDer Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist gemäß §§ 1060, 1062 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig.\n\nDie Antragstellerin hat die formellen Voraussetzungen des § 1064 Abs. 1 ZPO durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Prozess- und Kostenschiedsspruchs vom 07.07.2014 erfüllt.\n\nDas angerufene Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist zur Entscheidung über den Antrag gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zuständig, nachdem der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Bezirk des hiesigen Oberlandesgerichts liegt.\n\nDer Vollstreckbarerklärungsantrag ist auch begründet.\n\nDa die Antragsgegnerin weder Aufhebungsgründe gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO begründet geltend gemacht hat noch solche nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ersichtlich sind, ist antragsgemäß zu entscheiden.\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus § 1064 Abs. 2, § 91 Abs. 1 ZPO.\n\nDie Festsetzung des Gegenstandswertes berücksichtigt gemäß § 3 ZPO den Wert des vollstreckbaren Anspruchs.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/445204","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2014-09-25/26-sch-18-14","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1059","ref_norm":"1059","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1062","ref_norm":"1062","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1060","ref_norm":"1060","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1064","ref_norm":"1064","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/445204","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/445204","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2014-09-25/26-sch-18-14","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/445204","retrieved":"2026-07-09 07:23:26.474374+00:00"}}