{"status":"available","doknr":"OLD446977","ecli":"ECLI:DE:OLGHE:2013:1008.26SCH20.13.00","court":"Oberlandesgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2013-10-08","aktenzeichen":"26 Sch 20/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer von dem Schiedsgericht, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter am OLG a.D. ... als Einzelrichter am 02.09.2013 als Kostenrechnung und Kostenausgleich bezeichnete Kostenschiedsspruch, nach dessen Inhalt der Antragsgegner an den Antragsteller Kosten in Höhe von € 778,50 zu erstatten hat, wird für vollstreckbar erklärt.\n\nDie Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.\n\nDer Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Gegenstandswert des Verfahrens wird auf bis zu € 900,00 festgesetzt.\n\nGründe\n\nIn dem zwischen den Parteien geführten Schiedsverfahren haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und eine einvernehmliche Kostenregelung getroffen, wonach die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens gegeneinander aufgehoben werden.\n\nVor diesem Hintergrund erlies das Schiedsgericht am 02.09.2013 einen als Kostenrechnung und Kostenausgleich bezeichneten Kostenschiedsspruch, nach dessen Inhalt der Antragsgegner an den Antragsteller Kosten in Höhe von € 778,50 zu erstatten hat.\n\nDer Antragsteller hat mit Antragsschrift vom 05.09.2013 die Vollstreckbarerklärung des Kostenschiedsspruchs beantragt.\n\nDer Antragsgegner ist dem Antrag innerhalb der gesetzten Stellungnahmefrist nicht entgegengetreten.\n\nDer angerufene Senat ist für die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung nach §§ 1060, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zuständig.\n\nDie übrigen formellen Voraussetzungen nach § 1064 Abs. 1 ZPO liegen vor.\n\nDa der Antragsgegner weder Aufhebungsgründe gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO begründet geltend gemacht hat noch solche nach § 1059 Abs. 2 ZPO ersichtlich sind, ist antragsgemäß zu entscheiden.\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus § 1064 Abs. 2, § 91 Abs. 1 ZPO.\n\nDie Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO und entspricht dem Wert des Kostenschiedsspruchs.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/446977","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2013-10-08/26-sch-20-13","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1059","ref_norm":"1059","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1060","ref_norm":"1060","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1062","ref_norm":"1062","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 1064","ref_norm":"1064","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/446977","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/446977","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2013-10-08/26-sch-20-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/446977","retrieved":"2026-07-09 07:26:56.249612+00:00"}}