{"status":"available","doknr":"NRWE-olgs/hamm/j2022/15_W_445_21_Beschluss_20220510","ecli":"ECLI:DE:OLGHAM:2022:0510.15W445.21.00","court":"Oberlandesgericht Hamm","senate":"15. Zivilsenat","decided":"2022-05-10","aktenzeichen":"15 W 445/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.256,65 € festgesetzt\n\nDie zulässige Beschwerde ist unbegründet.\n\nDie Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf der Grundlage des § 1961 BGB kommt nur in Betracht, wenn der den Antrag stellende Nachlassgläubiger ein berechtigtes Interesse geltend macht. Insoweit bedarf es jedenfalls der schlüssigen Darlegung eines Sachverhalts, aus welchem sich ein solches Interesse ergibt. Daran fehlt es hier.\n\nNach den Feststellungen des Amtsgerichts, denen die Beteiligte in tatsächlicher Hinsicht nicht entgegen getreten ist, ist das gekündigte Mietverhältnis tatsächlich abgewickelt. Nach den weiteren Feststellungen des Senats, wegen deren Inhalt auf das Schreiben des Berichterstatters vom 10.03.2022 verwiesen wird, besteht mangels werthaltiger Nachlassbestandteile auch bei Einschaltung eines Nachlasspflegers keine Aussicht, den gegen den Erblasser titulierten Zahlungsanspruch durchzusetzen. Der Aufforderung in dem genannten Schreiben, ggf. ein sonstiges Interesse an der Bestellung eines Nachlasspflegers darzulegen, ist die Beteiligte nicht nachgekommen.\n\nDie Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf den §§ 61 Abs.1, 36 Abs.1 GNotKG.\n\nDie Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 70 Abs.2 FamFG) liegen nicht vor.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/15_W_445_21_Beschluss_20220510.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2022-05-10/15-w-445-21","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1961","ref_norm":"1961","n":1},{"jurabk":"GNotKG","ref":"§ 36","ref_norm":"36","n":1},{"jurabk":"GNotKG","ref":"§ 61","ref_norm":"61","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 70","ref_norm":"70","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/15_W_445_21_Beschluss_20220510.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/15_W_445_21_Beschluss_20220510.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2022-05-10/15-w-445-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/15_W_445_21_Beschluss_20220510.html","retrieved":"2026-09-30 06:16:55.672288+00:00"}}