{"status":"available","doknr":"NRWE-olgs/hamm/j2022/9_U_155_21_Beschluss_20220426","ecli":"ECLI:DE:OLGHAM:2022:0426.9U155.21.00","court":"Oberlandesgericht Hamm","senate":"9. Zivilsenat","decided":"2022-04-26","aktenzeichen":"9 U 155/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund (21 O 16/21) vom 16.09.2021 wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsmittels - einschließlich der Kosten der Nebenintervention - trägt der Kläger.\n\nDieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Streitwert die Berufungsinstanz wird auf 9.368,93 EUR festgesetzt.\n\nGründe:\n\nWegen des Sachverhalts, der dem Rechtsstreit zugrunde liegt sowie der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen. Hiergegen wendet sich der Berufungsführer mit seiner form- und fristgerecht eingelegten Berufung.\n\nDer Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.\n\nZur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 04.02.2022 Bezug genommen.\n\nDie hierzu erfolgte Stellungnahme des Klägers rechtfertigt eine andere Entscheidung nicht, sondern gibt lediglich zu folgender ergänzenden Begründung Anlass:\n\nEs verbleibt dabei, dass der Vortrag des Klägers, in welcher Weise das Fahrzeug nach dem Vorunfall repariert worden sei, wobei inzwischen der Vortrag dahingehend berichtigt worden ist, dass der Kläger das Fahrzeug in verunfalltem Zustand erworben und die Reparaturen selbst veranlasst hat, mit Blick auf § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im Berufungsrechtszug nicht berücksichtigungsfähig ist. Der Kläger hätte bereits erstinstanzlich zum Umfang der Vorschäden und den zur Beseitigung des Vorschadens ergriffenen Reparaturmaßnahmen vortragen können und müssen.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 97, 101 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 544 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/9_U_155_21_Beschluss_20220426.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2022-04-26/9-u-155-21","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 101","ref_norm":"101","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 531","ref_norm":"531","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/9_U_155_21_Beschluss_20220426.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/9_U_155_21_Beschluss_20220426.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2022-04-26/9-u-155-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2022/9_U_155_21_Beschluss_20220426.html","retrieved":"2026-09-30 06:17:07.882157+00:00"}}