{"status":"available","doknr":"OLD205683","ecli":"ECLI:DE:OLGHAM:2012:0913.III1RBS128.12.00","court":"Oberlandesgericht Hamm","senate":null,"decided":"2012-09-13","aktenzeichen":"III-1 RBs 128/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Ge­hörs aufzuheben (§ 80 Abs. 2, 4 Satz 3 OWiG).Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene\n\n(§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).\n\n1\n\nZusatz:\n\n2\n\nEs wird auf die dem Verteidiger übersandte Stellungnahme der Generalstaatsanwalt­schaft zur Begründung verwiesen.\n\n3\n\nSoweit der Betroffene nunmehr nachträglich noch eine Verletzung rechtlichen Ge­hörs rügt, ist – unabhängig von der Verfristung dieser Rüge – anzumerken, dass sich das Amtsgericht mit der Einlassung des Betroffenen, dass auch Dritte gefahren sein könnten, auseinandergesetzt hat. Einer breiten Auseinandersetzung mit dieser – an­gesichts der Dürftigkeit der Einlassung des Betroffenen hierzu – rein hypothetischen Möglichkeit bedurfte es nach §§ 261 StPO, 71 Abs. 1 OWiG nicht (vgl. nur: BGH Beschl. v. 09.10.2002 – 2 StR 297/02). Nach den – für den Senat maßgeblichen – Feststellungen im angefochtenen Urteil wurde eine konkrete Möglichkeit der Nutzung des Fahrzeugs des Betroffenen durch Dritte zum Tatzeitpunkt (etwa Entwendung des Fahrzeugs, andere Familienmitglieder) nicht behauptet. Der lediglich als „in Betracht kommend“ dargestellte Sohn des Betroffenen wurde vom Amtsgericht als Fahrer ausgeschlossen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/205683","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2012-09-13/iii-1-rbs-128-12","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 261","ref_norm":"261","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/205683","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/205683","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2012-09-13/iii-1-rbs-128-12","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/205683","retrieved":"2026-07-09 01:21:47.777754+00:00"}}