{"status":"available","doknr":"OLD229749","ecli":"ECLI:DE:OLGHAM:2010:1015.19U109.09.00","court":"Oberlandesgericht Hamm","senate":null,"decided":"2010-10-15","aktenzeichen":"19 U 109/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1.\n\nDie Berufung des Beklagten gegen das am 14.08.2009 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.\n\nDer Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 40.489,18 EUR festgesetzt.\n\n2.\n\nDem Kläger wird zur Abwehr der Berufung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N in G bewilligt.\n\nIm Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers werden Ratenzahlungen von monatlich 45 €, beginnend ab dem 1.2.2010, festgesetzt.\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\nDie zulässige Berufung hat aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet werden, keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ebenfalls nicht erforderlich ( § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO).\n\n3\n\nZur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die durch den Vorsitzenden mit Verfügung vom 27.11.2009 mitgeteilten Gründe Bezug genommen.\n\n4\n\nMit der Stellungnahme dazu bringt der Beklagte im Wesentlichen erneut seine eigene, abweichende Würdigung des Sachverhalts vor, die den Senat indessen zu keiner anderen Einschätzung veranlasst. Auf den herausgestellten Gesichtspunkt, dass der Kläger vor Vertragsschluss vom Beklagten nicht über dessen bevorstehende Inhaftierung informiert worden ist, wird überhaupt nicht eingegangen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229749","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2010-10-15/19-u-109-09","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/229749","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229749","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2010-10-15/19-u-109-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/229749","retrieved":"2026-07-09 01:50:44.544066+00:00"}}