{"status":"available","doknr":"OLD264310","ecli":"ECLI:DE:OLGHAM:2007:0509.34W26.07.00","court":"Oberlandesgericht Hamm","senate":null,"decided":"2007-05-09","aktenzeichen":"34 W 26/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 13. April 2007 gegen den die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 26. März 2007 wird zurückgewiesen. \n\nEine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.\n\n1\n\nGründe:\n\n 2\n\nDie Voraussetzungen, unter denen dem Antragsteller gemäß § 114 ZPO Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre, sind vorliegend nicht erfüllt. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Erfolgsaussicht. \n\n 3\n\nDem Antragsteller ist es – selbst wenn man zu seinen Gunsten davon ausgeht, daß zwischen den Parteien ein Verbraucherdarlehensvertrag zustande gekommen ist – jedenfalls nach Treu und Glauben verwehrt, sich gegenüber der Antragsgegnerin auf etwaige verbraucherschützende Rechtsbestimmungen zu berufen, die ihm unter dem Gesichtspunkt eines verbundenen Geschäfts zustehen könnten. Die Antragsgegnerin wurde durch vorsätzlich falsche Angaben zum Vertragsschluß bestimmt. Daran hat der Antragsteller – um es auf den Punkt zu bringen – aktiv mitgewirkt. Er wußte von vornherein, daß das Fahrzeug vertragswidrig nicht privat, sondern gewerblich genutzt und vermietet werden sollte. \n\n 4\n\nIm übrigen wird – auch im Hinblick auf die fehlende Erfolgsaussicht des beabsichtigten Hilfsantrages – zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.\n\n 5\n\nKostenerstattungsansprüche der Antragsgegnerin bestehen gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/264310","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2007-05-09/34-w-26-07","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/264310","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/264310","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2007-05-09/34-w-26-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/264310","retrieved":"2026-07-09 02:31:32.931484+00:00"}}