{"status":"available","doknr":"OLD142707","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2015:1229.VII.VERG26.15.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2015-12-29","aktenzeichen":"VII-Verg 26/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. April 2015 (VK 2 - 17/15) wird zurückgewiesen.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDie sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluss ist zulässig, aber unbegründet.\n\n3\n\nDie Vergabekammer hat der Antragstellerin die Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Erledigungserklärung gemäß § 128 Abs. 3 GWB aus Billigkeitsgründen zu Recht auferlegt und dies zutreffend begründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen der Vergabekammer verwiesen.\n\n4\n\nDie Antragsgegnerin hatte der Antragstellerin mit Email-Schreiben vom 19.02.2015 verbindlich mitgeteilt, ihr vertieftes Rügevorbringen nochmals überprüfen zu wollen und den Zuschlag frühestens am 02.03.2015 zu erteilen. Folglich hatte die Antragstellerin keinen Anlass, schon am Folgetag, dem 20.02.2015, einen nicht unerhebliche Kosten verursachenden Nachprüfungsantrag zu stellen und die angekündigte endgültige Entscheidung der Antragsgegnerin, die der Rüge letztlich schon am 26.02.2015 abgeholfen hat, nicht abzuwarten. Dies führt dazu, dass der Antragstellerin aus Billigkeitsgründen die Kosten des Nachprüfungsverfahrens aufzuerlegen sind. Darauf, wie das Vergabenachprüfungsverfahren prognostisch ausgegangen wäre, kommt es bei dieser Sachlage nicht an.\n\n5\n\nDie Entscheidung über die Kosten beruht auf den §§ 120 Abs. 2, 78 GWB.\n\n6\n\nDie Höhe des Streitwerts richtet sich nach dem Kosteninteresse der Antragstellerin. Hierzu hat sie binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses noch Angaben zu machen.\n\n7\n\nDicks\n\nRubel\n\nBarbian","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/142707","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2015-12-29/vii-verg-26-15","cited_norms":[{"jurabk":"GWB","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 128","ref_norm":"128","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/142707","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/142707","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2015-12-29/vii-verg-26-15","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/142707","retrieved":"2026-07-09 00:31:32.042897+00:00"}}