{"status":"available","doknr":"OLD222431","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2011:0511.VERG4.11.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2011-05-11","aktenzeichen":"Verg 4/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 65.000 €                            festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDie Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 50 Abs. 2 GKG.\n\n3\n\nDie für die Streitwertbemessung maßgebliche Bruttoauftragssumme, die das von der Antragstellerin mit dem Nachprüfungsverfahren verfolgte wirtschaftliche Interesse widerspiegelt, ergibt sich aus dem prognostizierten Umsatz für die Lose 8 (Citaolpram) und 49 (Tramadol).\n\n4\n\nBei der Berechnung des Umsatzvolumens ist ein Zeitraum von insgesamt drei Jahren zugrundezulegen. Zusätzlich zu der zweijährigen Laufzeit des Vertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 S. 1 VgV auch die in Ziff. 4 der Vertragsbedingungen vorgesehene einseitige rechtsgeschäftliche Verlängerungs-möglichkeit der Laufzeit des Vertrages um ein Jahr durch die Antragsgegnerinnen in die Umsatzberechnung einzubeziehen (vgl. Senat, Beschl. v. 17.01.2006, VII-Verg 63/05). Anhand der von den Antragsgegnerinnen prognostizierten Umsatzzahlen errechnet sich bei Zugrundelegung eines Zeitraums von drei Jahren ein Umsatzvolumen in Höhe von … € für Los 8 und in Höhe von … € für Los 49.\n\n5\n\nDer sich dann ergebende Wert von … € muss jedoch angesichts einer durchschnittlichen Umsetzungsquote von ca. … % (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.02.2009, L-11 WB 381/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.11.2010, L 21 SF 52/10)  entsprechend reduziert werden.\n\n6\n\nZudem ist bei Vergabeverfahren, bei denen mehrere Bieter als Zuschlagsempfänger vorgesehen sind, die Auftragssumme entsprechend der Anzahl der in Betracht kommenden Zuschlagsempfänger zu teilen, so dass auf die Antragstellerin lediglich ein Drittel der Auftragssumme entfällt.\n\n7\n\nVon diesem Betrag ist sodann der von der Antragstellerin eingeräumte Rabattsatz zu in Abzug zu bringen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.11.2010, L 21 SF 52/10). Dass die Antragsgegnerinnen in die von ihr aufgestellten Umsatzprognosen die Rabatte bereits einkalkuliert haben, ist nicht anzunehmen. Mangels konkreter Angaben der Verfahrensbeteiligten zur Höhe des angebotenen Rabatts, die sich auch aus den dem Senat überlassenen Vergabeakten nicht entnehmen lässt, wird der Rabattsatz auf 20 % geschätzt.\n\n8\n\nDanach ergibt sich folgende Rechnung:\n\n9\n\nPrognostizierter Umsatz\n\n… €\n\nUmsetzungsquote … %\n\n… €\n\nDrittelanteil am Umsatzvolumen\n\n… €\n\nAbzug Rabatt 20 %\n\n… €\n\nStreitwert 5 %\n\nBis 65.000 €","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/222431","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2011-05-11/verg-4-11","cited_norms":[{"jurabk":"VgV 2016","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 50","ref_norm":"50","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/222431","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/222431","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2011-05-11/verg-4-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/222431","retrieved":"2026-07-09 01:42:11.123327+00:00"}}