{"status":"available","doknr":"OLD224303","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2011:0304.I21W44.10.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2011-03-04","aktenzeichen":"I-21 W 44/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n 2\n\nDie gemäß den §§ 91a, 567 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. \n\n 3\n\nDie vom Landgericht gemäß § 91a ZPO nach übereinstimmender Erledigungserklärung getroffene Kostenentscheidung ist nicht zu beanstanden. Das vom Landgericht ausgeübte Ermessen lässt dabei keinen Fehler erkennen. Wie bereits mit Verfügung des Senats vom 20.01.2011 aufgezeigt, ist bei der vorzunehmenden Abwägung gerade auch der Umstand zu berücksichtigen, dass der Drittschuldner eine gebotene Auskunft gegenüber dem Gläubiger hinsichtlich der Beitreibbarkeit des gepfändeten Anspruchs unterlässt. Eine entsprechende Auskunft hat die Beklagte aufgrund der im Verfahren 44 M 16364 nicht erteilt.\n\n 4\n\nDie dagegen mit Schriftsatz vom 18.02.2011 vorgebrachten Gründe stehen dem nicht entgegen. Auch wenn es um gepfändete zukünftige Verbindlichkeiten geht, ist der Drittschuldner zur Auskunft verpflichtet. Insofern fehlt es auch nicht am Kausalzusammenhang. Bei rechtzeitiger Information wäre die Klage aller Voraussicht nach nämlich nicht erhoben worden. Dafür, dass sich der Kläger einer entsprechenden Auskunft verschlossen hätte, ist nichts ersichtlich.\n\n 5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.\n\n 6\n\nBeschwerdewert: 1.000 €","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/224303","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2011-03-04/i-21-w-44-10","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91a","ref_norm":"91a","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 567","ref_norm":"567","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/224303","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/224303","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2011-03-04/i-21-w-44-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/224303","retrieved":"2026-07-09 01:44:34.559293+00:00"}}