{"status":"available","doknr":"OLD239834","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2009:0603.VII.VERG7.09.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2009-06-03","aktenzeichen":"VII-Verg 7/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2 wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Januar 2009 (VK 34/08) aufgehoben, soweit darin Anordnungen gegen die Antragsgegnerin zu 2 ergangen sind. Insoweit wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.\n\nInfolge der Zurücknahme der sofortigen Beschwerde ist die Antragsgegnerin zu 1 des eingelegten Rechtsmittels verlustig.\n\nDie Kosten des Verfahrens der Vergabekammer werden jeweils zur Hälfte der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 1 auferlegt.\n\nVon den im Verfahren der Vergabekammer entstandenen Aufwen-dungen haben zu tragen:\n\ndie Antragstellerin die Aufwendungen der Antragsgegnerin zu 2 in voller Höhe,\n\ndie Antragsgegnerin zu 1 die Hälfte der der Antragstellerin entstan-denen Aufwendungen.\n\nIm Übrigen haben die Verfahrensbeteiligten die ihnen im Verfahren der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen selbst zu tragen.\n\nDie Zuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter im Verfahren der Ver-gabekammer war für die Antragstellerin und die Antragsgegnerinnen notwendig.\n\nVon den Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auferlegt:\n\ndie Gerichtskosten je zur Hälfte der Antragstellerin und der Antrags-gegnerin zu 1,\n\ndie außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 2 der Antrag-stellerin.\n\nIm Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten die ihnen im Beschwer-deverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.\n\nStreitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 Euro\n\n1\n\n(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)\n\n 2\n\nDie sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2 hat Erfolg. Ihr gegenüber war der Nachprüfungsantrag unbegründet, weil sie ausweislich der Vergabe-bekanntmachung und der Vergabeunterlagen lediglich als Vergabestelle - und insoweit als Dritte - von der Antragsgegnerin zu 1 mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt worden ist. Da Auftraggeberin mithin allein die Antragsgegnerin zu 1 war, konnte nur diese Gegnerin des Nachprüfungsantrags sein und nur ihr gegenüber auch ein Vergabenachprüfungsverfahren durchgeführt werden (vgl. Senat, Beschl. v. 26.7.2002 - Verg 28/02, VergabeR 2003, 87 f.; ebenso BayObLG, Beschl. v. 1.7.2003 - Verg 3/03 BA 11; Möllenkamp in Kulartz/ Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 108 GWB Rn. 18; Kadenbach in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkommentar Vergaberecht, § 108 GWB Rn. 26). \n\n 3\n\nDer Verlust der zurückgenommenen Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1 ist analog § 516 Abs. 3 ZPO ausgesprochen worden.\n\n 4\n\nDie Entscheidung über die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten und Aufwendungen beruht auf § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB. Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist in entsprechender Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 516 Abs. 3 ZPO entschieden worden. Die Antragsgegnerin zu 1 hat auch die Kosten des von ihr zurückgenommenen Rechtsmittels zu tragen.\n\n 5\n\nBei der Festsetzung des Streitwerts ist analog § 3 Abs. 6 VgV berücksichtigt worden, dass die Verträge bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren verlängert werden können (vgl. im übrigen § 50 Abs. 2 GKG).\n\n 6\n\nDicks Schüttpelz Frister","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239834","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2009-06-03/vii-verg-7-09","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 516","ref_norm":"516","n":2},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 108","ref_norm":"108","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"VgV 2016","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 50","ref_norm":"50","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/239834","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239834","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2009-06-03/vii-verg-7-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/239834","retrieved":"2026-07-09 02:02:53.152385+00:00"}}