{"status":"available","doknr":"OLD266509","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2007:0209.III5SS163.06.59.0.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2007-02-09","aktenzeichen":"III-5 Ss 163/06 – 59/06 I","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2005 wird als unbegründet verworfen. \n\nAllerdings wird die in der Urteilsformel enthaltene Liste der angewandten Vor-schriften dahingehend berichtigt, dass die Vorschriften lauten:\n\n§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) und Nr. 2, Abs. 3 und 4 UWG; \n\n§§ 22, 23, 53 StGB. \n\nDer Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO). \n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n 2\n\nI.\n\n 3\n\nDas Amtsgericht – Strafrichter – hat den Angeklagten am 1. Juni 2005 wegen \"unbefugten Sich-Verschaffens eines Geschäftsgeheimnisses sowie wegen versuchter Verwertung und Mitteilung dieses Geschäftsgeheimnisses in acht Fällen\" zu einer Gesamtgeldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt. \n\n 4\n\nHiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner form- und fristgerecht eingelegten (Sprung-)Revision. \n\n 5\n\nII.\n\n 6\n\nDas zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. \n\n 7\n\nDie Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Feststellungen des Amtsrichters tragen den Schuldspruch. \n\n 8\n\nBei den Kundenlisten, die der Angeklagte sich verschafft hat, handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UWG. Die Kundenlisten sind nicht offenkundig. Daran vermag der Umstand, dass die Firma ........ die Abwicklung ihrer gesamten Logistik der Firma Spedition ...... anvertraut und diese die Firma ......, bei der der Angeklagte beschäftigt war, eingeschaltet hat, nichts zu ändern. Trotz dieses sogenannten \"Outsourcing\" waren die Kundenlisten nicht allgemein zugänglich; vielmehr waren sie nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt. Dieser Personenkreis war konkret bestimmt, es handelte sich insoweit um die eingesetzten Mitarbeiter der genannten Unternehmen. \n\n 9\n\nDass die Firma ...... ein Geheimhaltungsinteresse und einen Geheimhaltungswillen hatte, ergibt sich aus der Natur der Sache. Die Firma ........ hatte im Hinblick auf die Konkurrenzsituation am Markt ein Interesse daran, dass ihre Kundenlisten nicht an Wettbewerber weitergegeben werden. Dies entsprach auch dem Willen der Firma ........... \n\n 10\n\nDie Strafzumessungserwägungen des Amtsgerichts weisen ebenfalls keinen Rechtsfehler auf. Die Annahme eines besonders schweren Falles gemäß § 17 Abs. 4 UWG für zwei Handlungen des Angeklagten ist nicht zu beanstanden. Der Angeklagte wollte das Geheimnis in zwei Fällen im Ausland verwerten, weil er die Kundenlisten Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich angeboten hat. Zwar gehört Frankreich wie Deutschland zur Europäischen Union, dennoch handelt es sich rechtlich um Ausland. \n\n 11\n\nDer Senat hat die Liste der angewandten Vorschriften berichtigt, weil in dem Urteil des Amtsgerichts die Kennzeichnung der maßgeblichen Vorschriften als solche des UWG versehentlich unterblieben ist.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/266509","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2007-02-09/iii-5-ss-163-06-59-06-i","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 22","ref_norm":"22","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/266509","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/266509","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2007-02-09/iii-5-ss-163-06-59-06-i","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/266509","retrieved":"2026-07-09 02:34:42.820809+00:00"}}