{"status":"available","doknr":"OLD278227","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2005:0825.I4W45.05.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2005-08-25","aktenzeichen":"I-4 W 45/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 22. Juni 2005 wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n 2\n\nDie beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. \n\n 3\n\nDer Kaskoversicherer schuldet dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls keinen Nutzungsausfall (§ 13 Nr. 6 AKB). Ein Anspruch darauf entsteht auch nicht, wenn der Versicherer mit der Leistung einer Diebstahlsentschädigung in Verzug gerät (OLG Schleswig VersR 1996, 448; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rn. 51; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 24; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 13 Rn. 76). Ersatz für entgangene Nutzung kommt nur bei einem Eingriff in den Gegenstand des Gebrauchs in Betracht (MünchKomm-Oetker, BGB, 4. Aufl. 2003, § 249 Rn. 66; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Vorb v § 249 Rn. 21). Als ein solcher kann die verspätete Zahlung einer nicht zweckgebundenen, zur freien Verfügung des Versicherungsnehmers stehenden Versicherungsleistung nicht angesehen werden. Dass er die Entschädigung tatsächlich für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs verwenden wollte, genügt zur Begründung eines sachbezogenen Eingriffs nicht. Anderenfalls könnte ein Gläubiger bei jeder Geldschuld im Falle des Verzugs Nutzungsausfall verlangen, sofern er nur gewillt ist, ein Kfz zu kaufen oder reparieren zu lassen. Bei einer solch extensiven Auslegung würde aber der mit dem Tatbestandsmerkmal des Eingriffs verbundene Zweck, Ansprüche auf Nutzungsausfall nicht ausufern zu lassen, verfehlt. \n\n 4\n\nEine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, § 127 Abs. 4 ZPO. \n\n 5\n\nDr. R... S...","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278227","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2005-08-25/i-4-w-45-05","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/278227","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278227","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2005-08-25/i-4-w-45-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/278227","retrieved":"2026-07-09 02:51:26.494531+00:00"}}