{"status":"available","doknr":"OLD305747","ecli":"ECLI:DE:OLGD:2000:0214.I25WX96.99.00","court":"Oberlandesgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2000-02-14","aktenzeichen":"I-25 Wx 96/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige weitere Beschwerde des Bezirksrevisors ge-gen den Beschluß des Landgerichts Krefeld vom 18. November 1999 wird zurückgewiesen.\n\n1\n\nMit seinem vom Landgericht zugelassenen Rechtsmittel wendet sich der Bezirksrevisor dagegen, daß das Landgericht zugunsten des Betreuers einen Stundensatz von 60 DM mit der Begründung bestätigt hat, mit dem ersten Staatsexamen als Lehrer habe der Betreuer eine Hochschulausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 2 BVormVG abgeschlossen. \n\n 2\n\nDie zulässige sofortige weitere Beschwerde ist nicht begründet. \n\n 3\n\nDie angefochtene Entscheidung beruht nicht auf eine Verletzung des Gesetzes im Sinne von § 27 Abs. 1 FGG. Das Landgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, daß mit dem ersten Staatsexamen die Hochschulausbildung des Betreuers abgeschlossen war und deshalb die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 Ziffer 2 BVormVG (abgeschlossene Hochschulausbildung) erfüllt sind. Eine dem ersten Staatsexamen folgende Referendarzeit ist nicht mehr Bestandteil der Ausbildung an der Hochschule, sondern Vorbereitungszeit für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Sie ist deshalb nach dem klaren Wortlaut der genannten Bestimmung nicht Voraussetzung für die Festsetzung eines Stundensatzes von 60 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305747","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2000-02-14/i-25-wx-96-99","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/305747","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305747","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2000-02-14/i-25-wx-96-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/305747","retrieved":"2026-07-09 03:33:25.836415+00:00"}}