{"status":"available","doknr":"BB-884","ecli":"ECLI:DE:OLGBB:2020:0109.6W148.17.00","court":"Brandenburgisches Oberlandesgericht","senate":"6. Zivilsenat","decided":"2020-01-09","aktenzeichen":"6 W 148/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam vom 26.09.2017 – 52 O 35/17 – wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.\n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n\n Gründe\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n\nDie sofortige Beschwerde ist zulässig, §§ 127 Abs. 2, 567 ff ZPO.\n\nIn der Sache bleibt sie ohne Erfolg.\n\nZu Recht hat das Landgericht dem Beklagten Prozesskostenhilfe verweigert. Seiner Rechts-verteidigung kommt keine Erfolgsaussicht zu, zudem ist die Bedürftigkeit des Beklagten im Sinne von § 114 ZPO nicht feststellbar.\n\nEs wird auf die weiter zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss Bezug genommen.\n\nSoweit der Beklagte mit der Beschwerde geltend macht, die einzelnen Mitglieder des Klägers hätten von dessen Abmahntätigkeit im Bereich des Wettbewerbsrechts keine konkreten Kenntnisse, dies spreche für rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers, kann dem nicht gefolgt werden. Der Kläger ist ein Interessenverband und geht gegen den Beklagten in eigenem und nicht etwa im Namen einzelner Mitglieder vor. Dabei nimmt der Kläger seine satzungsmäßige Aufgabe (§ 1 Ziff. 3 der Satzung) wahr. Es kommt nicht darauf an, ob die Mitglieder des Klägers diese Aufgabenwahrnehmung im Einzelnen kennen oder gar billigen.\n\nDie Angaben des Beklagten zu seiner Bedürftigkeit sind nach wie vor unzureichend.\n\nDer Beklagte hat auch nicht im Beschwerdeverfahren dargetan, wovon er lebt.\n\nDie Nebenentscheidung beruht auf § 127 Abs. 4 ZPO.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/884","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-brandenburg/2020-01-09/6-w-148-17","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1}],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/884","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/884"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-brandenburg/2020-01-09/6-w-148-17","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/884","retrieved":"2026-07-29 22:51:29.290504+00:00"}}