{"status":"available","doknr":"OLD426766","ecli":"ECLI:DE:LSGTH:2013:1007.L6SF1106.13B.0A","court":"Thüringer Landessozialgericht","senate":null,"decided":"2013-10-07","aktenzeichen":"L 6 SF 1106/13 B","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Orientierungssatz\n\n \n\n1. Pauschale Behauptungen eines Beschwerdeführers, er verstehe die Entscheidung nicht und die Rechtsauffassung sei nicht nachvollziehbar, sind rechtlich ohne Belang.(Rn.1)\n \n\n \n\n2. Eine Änderung der Rechtsauffassung des Vorsitzenden im Verlauf des Verfahrens stellt den Beschluss nicht in Zweifel.(Rn.1)\n \n\nVerfahrensgang\n\nvorgehend SG Altenburg, 27. Juni 2013, S 43 SF 255/12 E, Beschluss\n\nTenor\n\nDie Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 27. Juni 2013 wird zurückgewiesen.\n\nEine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Beschwerde war zurückzuweisen. Zur Begründung verweist der Senat entsprechend § 153 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) auf die Ausführungen im Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 27. Juni 2013. Neue rechtlich wesentliche Einwendungen hat der Beschwerdeführer nicht erhoben. Seine pauschalen Behauptungen, er verstehe die Entscheidung nicht und die Rechtsauffassung sei \"für niemanden nachvollziehbar\", sind rechtlich ohne Belang. Dass die Kammervorsitzende des Sozialgerichts im Verlauf des Verfahrens ihre Rechtsansicht geändert hat, kann den Beschluss nicht in Zweifel stellen.\n\n2\n\nZur Vollständigkeit weist der Senat darauf hin, dass im Senatsbeschluss vom 5. März 2012 die Höhe der Vergütung des Beschwerdeführers endgültig festgestellt worden ist. Nachträgliche Beweiserhebungen zur dortigen Feststellung kommen heute nicht in Betracht.\n\n3\n\nDas Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 4 Abs. 8 JVEG).\n\n4\n\nEine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt  (§ 4 Abs. 4 S. 3 JVEG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/426766","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-thueringen/2013-10-07/l-6-sf-1106-13-b","cited_norms":[{"jurabk":"JVEG","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/426766","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/426766","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-thueringen/2013-10-07/l-6-sf-1106-13-b","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/426766","retrieved":"2026-07-09 06:45:13.925068+00:00"}}