{"status":"available","doknr":"OLD381697","ecli":"ECLI:DE:LSGNRW:2023:0411.L5KR161.23B.ER.00","court":"Landessozialgericht NRW","senate":null,"decided":"2023-04-11","aktenzeichen":"L 5 KR 161/23 B ER","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.02.2023 wird zurückgewiesen.\n\nAußergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Der Beschluss des Sozialgerichts vom 02.02.2023 ist rechtmäßig. Der Antragsteller hat im Rahmen des Eilverfahrens keinen Anspruch auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung. Wegen der Begründung wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen, denen sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG).\n\n3\n\nInsbesondere ist angesichts der laufenden Versorgung des Antragstellers auf der Grundlage des Bescheides vom 03.06.2022 auch für den Senat ein Rechtschutzbedürfnis nicht zu erkennen.\n\n4\n\nLediglich der Vollständigkeit halber weist der Senat auch im vorliegenden Verfahren darauf hin, dass der Antragsteller mit seinem Vortrag, der angefochtene Beschluss sei bereits deshalb aufzuheben, weil die ihm übersandte Entscheidungsabschrift nicht von dem Vorsitzenden der 34. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf eigenhändig unterschrieben sei oder eine solche Unterschrift widergebe, nicht durchdringt. Lediglich das Original der Entscheidung ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben (§ 142 Abs. 1 in Verbindung mit § 134 Abs. 1 SGG) bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen (§ 65a Abs. 7 SGG).\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG.\n\n6\n\nDer Beschluss ist nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht anfechtbar (§ 177 SGG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/381697","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2023-04-11/l-5-kr-161-23-b-er","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 134","ref_norm":"134","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 142","ref_norm":"142","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 193","ref_norm":"193","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 65a","ref_norm":"65a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/381697","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/381697","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2023-04-11/l-5-kr-161-23-b-er","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/381697","retrieved":"2026-07-09 05:32:48.091349+00:00"}}