{"status":"available","doknr":"OLD460541","ecli":"ECLI:DE:LSGNRW:2018:1114.L4U480.18RG.00","court":"Landessozialgericht NRW","senate":null,"decided":"2018-11-14","aktenzeichen":"L 4 U 480/18 RG","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 08.08.2018 wird als unbegründet zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Anhörungsrüge ist zulässig.\n\n3\n\nSie ist insbesondere fristgerecht (§ 178a Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz – SGG –) nach am 15.08.2018 erfolgtem Zugang des Beschlusses vom 08.08.2018 innerhalb von zwei Wo-chen am 28.08.2018 schriftlich (§ 178a Abs. 2 S. 4 SGG) erhoben worden und auch hin-sichtlich der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe statthaft (vergleiche Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 03.03.2011 – 1 BvR 2852/10 –, juris.de Rn. 10 mit weiteren Nachweisen). Sie bezeichnet ferner die angegriffene Ent-scheidung und behauptet zumindest Umstände, aus denen sich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergeben soll (§ 178a Abs. 2 S. 5 SGG). Ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 08.08.2018 ist gemäß § 177 SGG nicht gegeben (§ 178a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG).\n\n4\n\nDie Anhörungsrüge ist jedoch unbegründet.\n\n5\n\nDas Gericht hat den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör mit dem Beschluss vom 08.08.2018 nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 178a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG). Dieser Anspruch gewährleistet nur, dass ein Kläger \"gehört\", nicht jedoch \"erhört\" wird (vergleiche Bundessozialgericht – BSG –, Beschluss vom 31.07.2018 – B 5 R 128/17 B – Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).\n\n6\n\nEntgegen der Auffassung der Kläger hat der Senat – wie sich aus den Gründen der an-gefochtenen Entscheidung ergibt – ihr Berufungsvorbringen in dem grundsätzlich auf § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X – gestützten Verfahren, das wesentlich auf Rücknahme eines nach früherer Durchführung eines Klage- und Berufungsverfah-rens bestandskräftig gewordenen Bescheides und Leistungen aus der gesetzlichen Un-fallversicherung gerichtet ist, berücksichtigt. Einer detaillierten Auseinandersetzung mit diesem Berufungsvorbringen bedurfte es im Rahmen der lediglich anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgswahrscheinlichkeit im auf die Gewährung von Prozess-kostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes gerichteten Verfahren (vergleiche Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 73a SGG, Rn. 7 mit weiteren Nachweisen) nicht.\n\n7\n\nEine nochmalige materiellrechtliche Prüfung der Entscheidung, die die Kläger möglicherweise begehren, kann nicht Gegenstand einer Anhörungsrüge sein (vgl. Bundessozi-algericht – BSG – Beschluss vom 09.09.2010 – B 11 AL 4/10 C – juris.de Rn 13).\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG.\n\n9\n\nDiese Entscheidung ist unanfechtbar (§§ 178a Abs. 4 S. 3, 177 SGG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/460541","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2018-11-14/l-4-u-480-18-rg","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 178a","ref_norm":"178a","n":5},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":2},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 193","ref_norm":"193","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 73a","ref_norm":"73a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/460541","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/460541","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2018-11-14/l-4-u-480-18-rg","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/460541","retrieved":"2026-07-09 07:53:18.855424+00:00"}}