{"status":"available","doknr":"OLD239244","ecli":"ECLI:DE:LSGNRW:2009:0629.L12B5.09AL.ER.00","court":"Landessozialgericht NRW","senate":null,"decided":"2009-06-29","aktenzeichen":"L 12 B 5/09 AL ER","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens SG Köln S 15 AL 151/08 ER werden der Antragsgegnerin (Ag) auferlegt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nNach Erledigung des Eilverfahrens durch Stattgabe in der Hauptsache war noch gemäß § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG über die Kosten zu entscheiden. Hierbei hat der Senat berücksichtigt, dass der Antragsteller (Ast) in der Hauptsache voll obsiegt hat und dies nicht auf fehlenden Angaben des Ast beruht, sondern im wesentlichen auf unzureichender Sachaufklärung der Ag, die es ersichtlich mit einem behördenunerfahrenen Menschen zu tun hatte, der nicht wusste, dass seine erste abgebrochene und von den Eltern finanzierte Ausbildung hier entscheidungserheblich sein konnte.\n\n3\n\nBei einem vollständigen Obsiegen in der Hauptsache treten ursprüngliche Zweifel am Bestehen eines Anordnungsgrundes in den Hintergrund. Die Ag hat deshalb die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu erstatten, die Kosten des Beschwerdeverfahrens dagegen nicht. Die Beschwerde ist nach Angaben des Ast allein deshalb eingelegt worden, weil er mit der Kostenentscheidung der Ag im Bescheid vom 21.01.2009 nicht einverstanden ist. Dazu war aber am 11.02.2009, Eingang der Beschwerde beim Senat, die Beschwerde das ungeeignete Mittel. Die Kostenentscheidung der Beklagten wurde vielmehr durch die Klage vor dem SG Köln S 1 AL 24/09, bei der es allein um die Kosten des erfolgreichen Widerspruchsverfahrens geht, angefochten.\n\n4\n\nDiese Entscheidung ist nicht anfechtbar, § 177 SGG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239244","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2009-06-29/l-12-b-5-09-al-er","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 193","ref_norm":"193","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/239244","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/239244","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2009-06-29/l-12-b-5-09-al-er","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/239244","retrieved":"2026-07-09 02:02:05.848330+00:00"}}