{"status":"available","doknr":"OLD268553","ecli":"ECLI:DE:LSGNRW:2006:1115.L10B34.06KA.00","court":"Landessozialgericht NRW","senate":null,"decided":"2006-11-15","aktenzeichen":"L 10 B 34/06 KA","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.09.2006 wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie statthafte und im übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet.\n\n3\n\nDas SG hat den Streitwert zutreffend festgesetzt. Der Senat nimmt hierauf in entsprechender Anwendung des § 153 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Bezug. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung. Die von der Klägerin für ihre Auffassung, bei Honorarverfahren sei kein Abzug der Praxiskosten vorzunehmen, herangezogene Zitatstelle bei Wenner/Bernard (NZS 2001, 57, 62, 63), ist dem Senat bekannt. Sie gibt keinen Anlass von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen. Soweit die Klägerin auf den Streitwertkatalog der Präsidenten/Präsidentinnen der Landessozialgerichte verweist, ist anzumerken, dass dieser lediglich informativen Charakter hat. Der Katalog ist offensichtlich unvollständig und damit wenig brauchbar, wenn lediglich punktuelle Entscheidung zu einzelnen Komplexen aufgegriffen werden. Aus welchen Gründen die Beschlüsse des 10. und 11. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen zur Frage der Streitwertbestimmung in Fällen von Budgeerweiterungen pp. nicht aufgeführt sind, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Letztlich ist dies auch irrelevant, weil der Hinweis der Klägerin auf abweichende, in den Streitwertkatalog aufgenommene obergerichtliche Entscheidungen nicht weiterführt. Die von ihr - mittelbar - in Bezug genommenen Entscheidungen des LSG Sachsen und des LSG Baden-Württemberg liegen vor. Eine andere Beurteilung ergibt sich hieraus nicht.\n\n4\n\nDie Beschwerde konnte nach alledem keinen Erfolg haben.\n\n5\n\nDiese Entscheidung kann nicht angefochten werden (§ 177 SGG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268553","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2006-11-15/l-10-b-34-06-ka","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/268553","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268553","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2006-11-15/l-10-b-34-06-ka","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/268553","retrieved":"2026-07-09 02:37:41.219002+00:00"}}