{"status":"available","doknr":"OLD273506","ecli":"ECLI:DE:LSGNRW:2006:0321.L20B45.06AS.00","court":"Landessozialgericht NRW","senate":null,"decided":"2006-03-21","aktenzeichen":"L 20 B 45/06 AS","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.01.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde der Antragsteller, der das Sozialgericht (SG) nicht abgeholfen hat (Nichtabhilfebeschluss vom 10.02.2006), wird aus den Gründen des Beschlusses in dem Beschwerdeverfahren L 20 B 42/06 AS ER vom heutigen Tage zurückgewiesen.\n\n3\n\nErgänzend weist der Senat darauf hin, dass die Antragsteller sich nicht mit Erfolg darauf berufen können, das SG habe - unzulässigerweise - über das Prozesskostenhilfegesuch zusammen mit dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Das SG hat dem geltend gemachten Eilbedürfnis Rechnung tragend unmittelbar nach Eingang der wegen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hier eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme der Antragsteller auf die Erwiderung der Antragsgegnerin, vor der eine Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe ohnehin nicht in Betracht gekommen wäre, ohne weitere Ermittlungen entschieden.\n\n4\n\nZumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes begegnet dieses Vorgehen zur Überzeugung des Senats keinerlei Bedenken.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar, § 177 SGG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273506","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2006-03-21/l-20-b-45-06-as","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/273506","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273506","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2006-03-21/l-20-b-45-06-as","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/273506","retrieved":"2026-07-09 02:44:45.478935+00:00"}}