{"status":"available","doknr":"OLD512636","ecli":"ECLI:DE:LSGBEBB:2012:0827.L13SB159.12BER.0A","court":"Landessozialgericht Berlin-Brandenburg","senate":null,"decided":"2012-08-27","aktenzeichen":"L 13 SB 159/12 B ER","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Orientierungssatz\n\n \n\nFür eine einstweilige Anordnung zur (vorläufigen) Zuerkennung eines besonderen Merkzeichens für einen Schwerbehinderten ist nur dann ausnahmsweise ein Anordnungsgrund gegeben, wenn dem Betroffenen andernfalls schwerwiegende Nachteile drohen, etwa indem er bestimmte soziale Vergünstigungen, auf die er unaufschiebbar angewiesen ist, sonst nicht in Anspruch nehmen kann.(Rn.4)\n \n\nVerfahrensgang\n\nvorgehend SG Frankfurt (Oder), 3. Juli 2012, S 5 SB 315/11 ER, Beschluss\n\nTenor\n\nDie Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 3. Juli 2012 wird zurückgewiesen.\n\nAußergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Beschwerde des Antragstellers, mit der er sinngemäß begehrt,\n\n2\n\nden Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 3. Juli 2012 aufzuheben und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verpflichten, bei ihm das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) vorläufig festzustellen,\n\n3\n\nist gemäß §§ 172 Abs. 1, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, jedoch unbegründet.\n\n4\n\nDenn der Antragsteller hat den für den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung gemäß § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG erforderlichen Anordnungsgrund, d. h. die besondere Dringlichkeit des Erlasses der begehrten einstweiligen Anordnung, wie das Sozialgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht glaubhaft gemacht (vgl. § 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Zivilprozessordnung). Ist das Begehren, wie hier, auf den Erlass einer vorläufigen Regelung gerichtet, die den Ausgang des Hauptsacheverfahrens vorweg nimmt, müssen besondere Gründe vorliegen, die eine solche Anordnung gebieten. Daran fehlt es hier. Es ist nicht ersichtlich, welche schwerwiegenden Nachteile dem Antragsteller drohen, wenn seinem Begehren auf Erteilung des begehrten Merkzeichens nicht sofort entsprochen wird. Weder hat er vorgetragen, welche sozialen Vergünstigungen und sonstigen Nachteilsausgleiche er im Falle der Erteilung der begehrten Merkzeichen in Anspruch nehmen will, noch hat er dargelegt, weshalb er bereits jetzt im Sinne einer Vorwegnahme der Hauptsache unerlässlich auf deren Erteilung angewiesen ist. Vor diesem Hintergrund ist es dem Antragsteller, dem Regelfall entsprechend, zuzumuten, dass die Klärung seiner Ansprüche dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt. Der Antragsteller sei darauf hingewiesen, dass das vorläufige Rechtsschutzverfahren nicht dazu dient, unter Abkürzung des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens die geltend gemachte materielle Rechtsposition vorab zu realisieren.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 193 Abs. 1 Satz 3 SGG in entsprechender Anwendung.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/512636","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-berlin-brandenburg/2012-08-27/l-13-sb-159-12-b-er","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 86b","ref_norm":"86b","n":2},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 193","ref_norm":"193","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/512636","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/512636","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-berlin-brandenburg/2012-08-27/l-13-sb-159-12-b-er","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/512636","retrieved":"2026-07-09 09:24:13.350033+00:00"}}