{"status":"available","doknr":"OLD512640","ecli":"ECLI:DE:LSGBEBB:2012:0827.L13SB129.12BER.0A","court":"Landessozialgericht Berlin-Brandenburg","senate":null,"decided":"2012-08-27","aktenzeichen":"L 13 SB 129/12 B ER","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Orientierungssatz\n\n \n\n1. Für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Zuerkennung des Merkzeichens „G“ an einen Schwerbehinderten im sozialgerichtlichen Eilverfahren ist ein Anordnungsanspruch ausnahmsweise nur dann gegeben, wenn der Betroffene auf die sofortige Zuerkennung unerlässlich angewiesen ist. Dabei ist es dem Betroffenen im Regelfall zuzumuten, die Ansprüche im gerichtlichen Hauptsacheverfahren durchzusetzen.(Rn.4)\n \n\n \n\n2. Einzelfall zur Prüfung des Vorliegens eines Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtschutzverfahren über die Zuerkennung des Merkzeichens „G“ für einen Schwerbeschädigten.(Rn.4)\n \n\nVerfahrensgang\n\nvorgehend SG Berlin, 6. Juni 2012, S 181 SB 1239/12 ER, Beschluss\n\nTenor\n\nDie Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juni 2012 wird zurückgewiesen.\n\nAußergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie sinngemäß begehrt,\n\n2\n\nden Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juni 2012 aufzuheben und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verpflichten, bei ihr das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen „aG“ (Außergewöhnliche Gehbehinderung) und „RF“ (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) vorläufig festzustellen,\n\n3\n\nist gemäß §§ 172 Abs. 1, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, jedoch unbegründet.\n\n4\n\nDenn die Antragstellerin hat den für den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung gemäß § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG erforderlichen Anordnungsgrund, d. h. die besondere Dringlichkeit des Erlasses der begehrten einstweiligen Anordnung, wie das Sozialgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht glaubhaft gemacht (vgl. § 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Zivilprozessordnung). Ist das Begehren, wie hier, auf den Erlass einer vorläufigen Regelung gerichtet, die den Ausgang des Hauptsacheverfahrens vorweg nimmt, müssen besondere Gründe vorliegen, die eine solche Anordnung gebieten. Daran fehlt es hier. Es ist nicht ersichtlich, welche schwerwiegenden Nachteile der Antragstellerin drohen, wenn ihrem Begehren auf Erteilung der begehrten Merkzeichen nicht sofort entsprochen wird. Sie hat nicht vorgetragen, weshalb sie bereits jetzt im Sinne einer Vorwegnahme der Hauptsache unerlässlich auf deren Erteilung angewiesen ist. Vor diesem Hintergrund ist es der Antragstellerin, dem Regelfall entsprechend, zuzumuten, dass die Klärung ihrer Ansprüche dem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt. Die Antragstellerin sei darauf hingewiesen, dass das vorläufige Rechtsschutzverfahren nicht dazu dient, unter Abkürzung des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens die geltend gemachte materielle Rechtsposition vorab zu realisieren.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 193 Abs. 1 Satz 3 SGG in entsprechender Anwendung.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/512640","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-berlin-brandenburg/2012-08-27/l-13-sb-129-12-b-er","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 86b","ref_norm":"86b","n":2},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 193","ref_norm":"193","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/512640","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/512640","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-berlin-brandenburg/2012-08-27/l-13-sb-129-12-b-er","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/512640","retrieved":"2026-07-09 09:24:13.830365+00:00"}}