{"status":"available","doknr":"OLD121604","ecli":"ECLI:DE:LGW:2016:0902.5O381.14.00","court":"Landgericht Wuppertal","senate":null,"decided":"2016-09-02","aktenzeichen":"5 O 381/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird gem. §§ 142 Abs. 1, 144 ZPO angeordnet, dass\n\ndie Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden xx\n\nvon 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses\n\ndie in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und Unterlagen, nämlich die bei ihr hinterlegten Daten zum Standort und zu den Fahrbewegungen des Fahrzeugs BMW mit der FIN WBSWL91080P324186 für die Zeit vom 06.05.2014 bis zum 07.05.2014 dem Gericht in einer von einem vom Gericht noch zu beauftragenden Sachverständigen auswertbaren Form vorzulegen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zur Verfügung zu stellen.\n\n1\n\nauswertbaren Form vorzulegen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zur Verfügung zu stellen.\n\n2\n\nEs werden folgende Hinweise erteilt:\n\n3\n\nEine Vorlagepflicht besteht dann nicht, wenn entsprechend den §§ 383 bis 385 ZPO ein Recht zur Zeugnisverweigerung, also insbesondere aus persönlichen oder sachlichen Gründen, besteht.\n\n4\n\nPersönliche Gründe liegen vor, wenn der Vorlagepflichtige mit einer Partei des Rechtsstreits verlobt ist, verheiratet ist oder war, Lebenspartner einer Partei ist oder war oder in gerader Linie mit einer Partei verwandt oder verschwägert, und der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.\n\n5\n\nIm Falle unberechtigter Verweigerung der Vorlage kann ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt werden (vgl. §§ 142 Abs. 2, 144 Abs. 2 ZPO i. V. m. §§ 386 bis 390 ZPO).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/121604","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-wuppertal/2016-09-02/5-o-381-14","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 142","ref_norm":"142","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 144","ref_norm":"144","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 383","ref_norm":"383","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 386","ref_norm":"386","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/121604","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/121604","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-wuppertal/2016-09-02/5-o-381-14","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/121604","retrieved":"2026-07-09 00:14:01.979876+00:00"}}