{"status":"available","doknr":"OLD163396","ecli":"ECLI:DE:LGW:2015:0818.1O135.15.00","court":"Landgericht Wuppertal","senate":null,"decided":"2015-08-18","aktenzeichen":"1 O 135/15","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n                                            Versäumnisurteil\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.483,51 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.151,25 Euro und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 35.755,31 Euro jeweils seit dem 20.04.2015 sowie 40,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Streitwert wird auf 47.483,51 EUR festgesetzt.\n\n1\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n2\n\nGegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Landgericht Wuppertal, Eiland 1, 42103 Wuppertal, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.\n\n3\n\nDer Einspruch kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.\n\n4\n\nDer Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils (Datum des Urteils, Geschäftsnummer und Parteien) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/163396","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-wuppertal/2015-08-18/1-o-135-15","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/163396","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/163396","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-wuppertal/2015-08-18/1-o-135-15","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/163396","retrieved":"2026-07-09 00:36:34.662436+00:00"}}