{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/muenster/lg_muenster/j2013/024_O_34_11_Teilurteil_20130228","ecli":"ECLI:DE:LGMS:2013:0228.024O34.11.00","court":"Landgericht Münster","senate":"4. Kammer für Handelssachen","decided":"2013-02-28","aktenzeichen":"024 O 34/11","doktyp":"Teilurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Auf den Klageantrag zu 1.1 wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger den\n\n              Jahresabschluss der Beklagten zum 31.12.2009 sowie die\n\n              Jahresabschlüsse ihrer Tochtergesellschaften O GmbH\n\n              & Co. KG und B sp.z.o.o. (Polen),\n\n              bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, und\n\n              bezüglich der beiden deutschen Gesellschaften Lagebericht und\n\n              Prüfungsbericht sowie die von den Gesellschaftern erstellten\n\n              Erläuterungsberichte (Aufgliederung und Erläuterung der Posten des\n\n              Jahresabschlusses) vorzulegen.\n\n              Auf den Klageantrag zu 1.3 wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger eine\n\n              Berechnung des Abfindungsguthabens vorzulegen.\n\n              Die Klageanträge zu 2.1 und 2.2 werden abgewiesen.\n\n              Auf den Klageantrag zu 2.3 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger\n\n              158.054,54 € (einhundertachtundfünfzigtausendvierundfünfzig 54/100\n\n           Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz\n\n           von 78.660,27 € ab dem 22.03.2011, von weiteren 65.498,48 € ab dem\n\n              24.04.2012 und von weiteren 13.895,79 € ab dem 25.09.2012 zu zahlen.\n\n              Im Übrigen wird der Klageantrag zu 2.3 abgewiesen.\n\n              Auf den Klageantrag zu 3.1 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger\n\n              weitere 166.166,85 €\n\n              (einhundertsechsundsechzigtausendeinhundertsechsundsechzig 85/100\n\n              Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über\n\n              dem Basiszinssatz ab dem 19.06.2011 zu zahlen.\n\n              Im Übrigen wird der Klageantrag zu 3.1 abgewiesen.\n\n              Auf den Klageantrag zu 3.2 wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet\n\n              ist, die Einkommenssteuer, die der Kläger auf die Abfindung (Klageantrag\n\n              1.5 bzw. 1.6 oder 1.7) zu zahlen hat, (Vorauszahlungsbescheide oder\n\n              endgültige Steuerbescheide), inkl. der vom Finanzamt geltend gemachten\n\n              Zinsen bei Fälligkeit der Steuern unter Verrechnung mit dem Kapitalkonto\n\n              II an den Kläger zu zahlen.\n\n              Die Klageanträge zu 4. und zu 5. werden abgewiesen.\n\n              Die Widerklage wird insgesamt (hinsichtlich des Hauptantrages und des\n\n              Hilfsantrages) abgewiesen.\n\n              Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.\n\n              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu\n\n              vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2013-02-28/024-o-34-11","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2013-02-28/024-o-34-11","retrieved":"2026-10-28 16:01:37.585534+00:00"},"card":{"id":"lg-muenster/2013-02-28/024-o-34-11","court":"LG Münster","court_id":"lg-muenster","court_as_stated":"Landgericht Münster","panel":"4. Kammer für Handelssachen","date":"2013-02-28","dockets":["024 O 34/11"],"decision_type":"Teilurteil","ecli":"ECLI:DE:LGMS:2013:0228.024O34.11.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/muenster/lg_muenster/j2013/024_O_34_11_Teilurteil_20130228","ecli":"ECLI:DE:LGMS:2013:0228.024O34.11.00"},"cite_as":"LG Münster, Teilurteil vom 28.02.2013 – 024 O 34/11","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2013-02-28/024-o-34-11","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:01:37.585534+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}