{"status":"available","doknr":"OLD266750","ecli":"ECLI:DE:LGMS:2007:0131.21O160.06.00","court":"Landgericht Münster","senate":null,"decided":"2007-01-31","aktenzeichen":"21 O 160/06","doktyp":"Anerkenntnisurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt,\n\n1.\n\nes zur Vermeidung eines für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung\n\nfestzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000,-- €, ersatzweise\n\nOrdnungshaft bis zu 6 Monaten - zu vollziehen an dem jeweiligen\n\nGeschäftsführer der Beklagten - zu unterlassen, im Wettbewerb\n\nhandelnd Punktestände, die ein Spieler an Unterhaltungsgeräten ohne\n\nGeldgewinnmöglichkeit erhält, nach einer bestimmten Quote in Geld\n\neinzulösen, wie bei den Prüfbesichtigungen am 10.07.2006 und\n\n03.09.2006 in der von der Beklagten betriebenen Spielhalle, D\n\nin C, geschehen.\n\n2.\n\nan den Kläger 189,-- € einschließlich 7 % Mehrwertsteuer in Höhe von\n\n12,36 € zu bezahlen.\n\nDie Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\n21 O 160/06\n\n2\n\nVerkündet am\n\n3\n\n31.01.2007\n\n4\n\n, Justizangestellte\n\n5\n\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle\n\n6\n\ndes Landgerichts\n\n7\n\nLANDGERICHT MÜNSTER\n\n8\n\nIM NAMEN D ES VOLKES\n\n9\n\nANERKENNTNISURTEIL\n\n10\n\nln dem Rechtsstreit\n\n11\n\nhat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster Westf.\n\n12\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 31 . Januar 2007\n\n13\n\ndurch den Vorsitzenden Richter am Landgericht\n\n14\n\nfür R e c h t erkannt:\n\n15\n\nDie Beklagte wird verurteilt,\n\n16\n\n1.\n\n17\n\nes zur Vermeidung eines für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung\n\n18\n\nfestzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000,-- €, ersatzweise\n\n19\n\nOrdnungshaft bis zu 6 Monaten - zu vollziehen an dem jeweiligen\n\n20\n\nGeschäftsführer der Beklagten - zu unterlassen, im Wettbewerb\n\n21\n\nhandelnd Punktestände, die ein Spieler an Unterhaltungsgeräten ohne\n\n22\n\nGeldgewinnmöglichkeit erhält, nach einer bestimmten Quote in Geld\n\n23\n\neinzulösen, wie bei den Prüfbesichtigungen am 10.07.2006 und\n\n24\n\n03.09.2006 in der von der Beklagten betriebenen Spielhalle, D\n\n25\n\nin C, geschehen.\n\n26\n\n2.\n\n27\n\nan den Kläger 189,-- € einschließlich 7 % Mehrwertsteuer in Höhe von\n\n28\n\n12,36 € zu bezahlen.\n\n29\n\nDie Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\n30\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n31\n\nUnterschrift","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/266750","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2007-01-31/21-o-160-06","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/266750","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/266750","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenster/2007-01-31/21-o-160-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/266750","retrieved":"2026-07-09 02:35:01.884124+00:00"}}