{"status":"available","doknr":"OLD312001","ecli":"ECLI:DE:LGMG:1996:1010.5S101.96.00","court":"Landgericht Mönchengladbach","senate":null,"decided":"1996-10-10","aktenzeichen":"5 S 101/96","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung der Klägerin gegen das Urteil des\n\nAmtsgerichts Grevenbroich vom 3 Juni 1996 wird\n\nzurückgewiesen.\n\nDie K1ägerin trägt die Kosten der Berufung.\n\n1\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:\n\n2\n\nDie zulässige Berufung ist nicht begründet.\n\n3\n\nDas Amtsgericht hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründunq abgewiesen. Die Kammer folgt gemäߠ 543 Abs. 1 ZPO\n\n4\n\nden Gründen des angefochtenen Urteils und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug. Sie teilt insbesondere die\n\n5\n\nAuffassung des Amtsgerichts, daß die Klägerin den Unfa11 da durch herbeigeführt hat, daß sie sich in eine ohne weiteres er-\n\n6\n\nkennbare Gefahr begeben hat. AIs sie den Raum im Schwenkbereich der Schranke betrat, mußte sie damit rechnen, daß diese sich\n\n7\n\nautomatisch senkte, sobald der auf dem Bürgersteig stehende PKW den Platz vor der Schranke verließ. Daß derartige Parkplatz-\n\n8\n\nschranken auf diese Weise gesteuert werden, ist allgemein üblich und bekannt. Die Klägerin hätte deshalb die Gefahr erken-\n\n9\n\nnen können und sich nicht im Schwenkbereich der Schranke aufhalten dürfen.\n\n10\n\nDas Vorbringen der Berufung, die Beklagte habe die Schranke mit Sensoren versehen können, die bei Berühren ein Anhalten oder\n\n11\n\nöffnen auslösen, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Auch in diesem Fall wäre die Schranke der Klägerin auf den Kopf gefallen, bevor durch Berührung eine Reaktion der Sensoren erfolgt wäre.\n\n12\n\nDie Kostenentscheidung ergeht gemäß § 97 abs. 1 ZPO.\n\n13\n\nStreitwert für den zweiten Rechtszug: 2.020,00 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312001","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-moenchengladbach/1996-10-10/5-s-101-96","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/312001","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/312001","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-moenchengladbach/1996-10-10/5-s-101-96","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/312001","retrieved":"2026-07-09 03:42:48.254688+00:00"}}