{"status":"available","doknr":"OLD416171","ecli":"ECLI:DE:LGLUEBE:2025:0512.7T179.25.00","court":"Landgericht Lübeck","senate":null,"decided":"2025-05-12","aktenzeichen":"7 T 179/25","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n\nDie sofortige Beschwerde vom 01.05.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 26.04.2025 wird verworfen.\n\n \n\nEine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.\n\nGründe\n\n \n1\n\nDie sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist nicht statthaft.\n\n \n2\n\n§ 128a Abs. 7 S. 1 ZPO besagt ausdrücklich, dass Entscheidungen nach § 128a ZPO unanfechtbar sind. So liegt es hier. Das Amtsgericht hat einen Antrag der Prozessbevollmächtigten des Klägers auf ihre Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung im Sinne von § 128a Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen. Diese Zurückweisung ist, wie sich aus besagtem § 128a Abs. 7 S. 1 ZPO ergibt, nicht mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.\n\n \n3\n\nEine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.\n\n \n4\n\nVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Kostenschuldnerin der Gerichtskosten die Prozessbevollmächtigte des Klägers und nicht der Kläger selbst ist. Denn die Prozessbevollmächtigte ist Verfahrensbeteiligte im Sinne des § 128a Abs. 1 S. 3 ZPO. Insofern hat sie für sich selbst und nicht in Vertretung des Klägers den Antrag nach § 128a Abs. 3 S. 1 ZPO gestellt und die sofortige Beschwerde erhoben. Insofern hat sie die Beschwerdekosten veranlasst (§ 22 Abs. 1 S. 1 GKG). Sollte die Prozessbevollmächtigte des Klägers diese Sichtweise nicht teilen, kann sie nicht gegen den hiesigen Beschluss ein Rechtsmittel erheben, sondern gegen die noch zu erteilende Gerichtskostenrechnung Erinnerung zum Landgericht Lübeck erheben.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/416171","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-luebeck/2025-05-12/7-t-179-25","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 128a","ref_norm":"128a","n":6},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 22","ref_norm":"22","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/416171","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/416171","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-luebeck/2025-05-12/7-t-179-25","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/416171","retrieved":"2026-07-09 06:24:26.348064+00:00"}}