{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/krefeld/lg_krefeld/j2022/3_O_373_19_Sonstige_20220407","ecli":"ECLI:DE:LGKR:2022:0407.3O373.19.00","court":"Landgericht Krefeld","senate":"3. Zivilkammer","decided":"2022-04-07","aktenzeichen":"3 O 373/19","doktyp":"Sonstige","leitsatz":null,"text_plain":"Gegenwärtig:\n\n-Ohne Protokollführer gemäß § 159 ZPO/Protokoll wurde vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet-\n\nIn dem Rechtsstreit\n\nerschienen bei Aufruf der Sache\n\n1.\n\nDer Kläger in Person, zusammen mit Rechtsanwalt X in Untervollmacht, welche entsprechend zu Protokoll genommen wird,\n\n2.\n\nfür die Beklagten Rechtsanwalt Dr. X1,\n\n3.\n\nder nachbenannte Sachverständige.\n\nDer Sachverständige wurde darüber belehrt, dass er sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und neutral zu erstatten habe.\n\nEr erklärt zur Person:\n\n[…]\n\nDie Sach- und Rechtslage wurde erörtert.\n\nDer Sachverständige erklärt zur Sache:\n\n[…]\n\nLaut diktiert und genehmigt. Auf erneutes Wiedervorspielen wurde allseits verzichtet.\n\nDer Sachverständige wurde sodann in allseitigem Einverständnis unvereidigt um 13:10 Uhr entlassen.\n\nDie Sach- und Rechtslage wurde erneut erörtert.\n\nDie Sitzung wurde sodann zur Führung von Vergleichsgesprächen um 13:20 Uhr unterbrochen.\n\nDie Verhandlung wurde um 13:35 Uhr fortgesetzt.\n\nDie Parteien schlossen sodann folgenden\n\nWiderrufsvergleich:\n\n1.\n\nDie Beklagte zu 1) zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 65.000 €.\n\n2.\n\nDurch Zahlung des Betrages zu Ziffer 1 sind sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten, sowie deren ärztliches und nichtärztliches Personal und alle etwaig in Betracht kommenden Gesamtschuldner aus den streitgegenständlichen Behandlungen im Hause der Beklagten zu 1) in den Jahren 0000 und 0000 endgültig abgegolten und erledigt, seien diese bekannt oder unbekannt, zukünftig oder gegenwärtig, in die Vergleichserwägung der Parteien eingeschlossen oder nicht.\n\n3.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 19 % und die Beklagten zu 81 %.\n\n4.\n\nDen Beklagten bleibt nachgelassen, diesen Vergleich durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht bis zum 28.04.2022 zu widerrufen.\n\nLaut diktiert, laut wiedervorgespielt und genehmigt.\n\nParteivertreter verhandelten für den Fall des Vergleichswiderrufs zur Sache und zum Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme mit folgenden Anträgen:\n\nKlägervertreter stellte die Anträge aus der Klageschrift vom 11.11.2019 (Blatt 22 der Akte) in Verbindung mit den Anträgen aus der Replik vom 27.03.2020 (Blatt 130 der Akte).\n\nBeklagtenvertreter stellte den Klageabweisungsantrag aus dem Schriftsatz vom 28.02.2020 (Blatt 97 der Akte).\n\nb.u.v.:\n\n1.\n\nTermin zur Verkündung einer Entscheidung für den Fall des Vergleichswiderrufs wird bestimmt auf\n\nDonnerstag, den 19.05.2022, 9 Uhr, Raum H 260.\n\n2.\n\nDer Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird festgesetzt auf 80.000 €.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/krefeld/lg_krefeld/j2022/3_O_373_19_Sonstige_20220407.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-krefeld/2022-04-07/3-o-373-19","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/krefeld/lg_krefeld/j2022/3_O_373_19_Sonstige_20220407.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/krefeld/lg_krefeld/j2022/3_O_373_19_Sonstige_20220407.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-krefeld/2022-04-07/3-o-373-19","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/krefeld/lg_krefeld/j2022/3_O_373_19_Sonstige_20220407.html","retrieved":"2026-09-30 06:17:14.738689+00:00"}}