{"status":"available","doknr":"OLD473427","ecli":"ECLI:DE:LGKR:2017:0314.12O16.17.00","court":"Landgericht Krefeld","senate":null,"decided":"2017-03-14","aktenzeichen":"12 O 16/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIm Wege der einstweiligen Verfügung wird wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:\n\nDie Antragsgegnerin hat es  zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen\n\n1. solche Personenbeförderungsaufträge auszuführen oder ausführen zu lassen, die nicht am Betriebssitz oder in der Wohnung der Antragsgegnerin eingegangen sind,\n\nund/oder\n\n2. auf Fahrzeugen \"NETTE TAXI\" anzugeben, wie nachfolgend zu sehen:\n\nDer Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\noder\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.\n\n3\n\nDurch die seitens des Antragsteller vorgelegte eidesstattliche Versicherung des Herrn N. H. vom 10.02.2017 sowie das vorgelegte Foto sind sowohl die den Anspruch nach §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG  begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\n5\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.\n\n6\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n7\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.\n\n8\n\nDie Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/473427","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-krefeld/2017-03-14/12-o-16-17","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 935","ref_norm":"935","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 937","ref_norm":"937","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 940","ref_norm":"940","n":1},{"jurabk":"PBefG","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/473427","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/473427","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-krefeld/2017-03-14/12-o-16-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/473427","retrieved":"2026-07-09 08:20:51.142375+00:00"}}