{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/koeln/lg_koeln/j2022/33_O_362_21_Beschluss_20220124","ecli":"ECLI:DE:LGK:2022:0124.33O362.21.00","court":"Landgericht Köln","senate":"33. Zivilkammer","decided":"2022-01-24","aktenzeichen":"33 O 362/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem einstweiligen Verfügungsverfahren\n\nhat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Eintragungsunterlagen, Lichtbildern, Screenshots,  Versicherungen an Eides statt sowie weiterer Unterlagen.\n\nDie Antragstellerin hat die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 24.12.2021 abgemahnt. Die Abmahnung sowie die E-Mail der Antragsgegnerin vom 24.12.2021 lagen der Kammer vor. Eine inhaltliche Reaktion der Antragsgegnerin ist nicht erfolgt.\n\nAuf Antrag der Antragstellerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, Folgendes angeordnet:\n\n1. Der Antragsgegnerin wird es, bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,-Euro; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten\n\nim geschäftlichen Verkehr der Bundesrepublik Deutschland die nachfolgend abgebildeten Edelsteinflaschen (unabhängig von der Farbe der verwendeten Edelsteine) anzubieten oder in Verkehr zu bringen:\n\na)  Bilddatei entfernt\n\nb)  Bilddatei entfernt\n\nc)  Bilddatei entfernt\n\n2. Der Antragsgegnerin werden die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 225.000,00 EUR festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zulässig und begründet.\n\nDie Antragstellerin hat dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die im Tenor zu 1 lit. a) wiedergegebene Flaschen ihre Rechte an dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 00000 verletzt und der Vertrieb dieser Flasche daher gem. Art. 19 GGV zu unterlassen ist.\n\nIm Hinblick auf die im Tenor zu 1 lit. b) und c) wiedergegebenen Flaschen hat die Antragstellerin dargelegt und glaubhaft gemacht, dass diese ihre Rechte an dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 00000 verletzt und der Vertrieb dieser Flasche daher gem. Art. 19 GGV zu unterlassen ist.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/33_O_362_21_Beschluss_20220124.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2022-01-24/33-o-362-21","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/33_O_362_21_Beschluss_20220124.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/33_O_362_21_Beschluss_20220124.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2022-01-24/33-o-362-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/33_O_362_21_Beschluss_20220124.html","retrieved":"2026-09-30 06:23:28.439953+00:00"}}