{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/koeln/lg_koeln/j2015/33_O_836_11_Beschluss_20150526","ecli":"ECLI:DE:LGK:2015:0526.33O836.11.00","court":"Landgericht Köln","senate":"33. Zivilkammer","decided":"2015-05-26","aktenzeichen":"33 O 836/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nGegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17.01.2014 -6 U 86/13- erfolgten Verurteilung, nämlich\n\na) dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über alle Bruttoeinnahmen (ohne Vorwegabzug der den Verwertungsgewinn schmälernden Aufwendungen wie insbesondere der Herstellungs- und Vertriebskosten), die sie mit nachgenannten Sendefolgen der Fernsehserie „Y. A. L. 00“\n\n„W.“ – Staffel 2, Sendefolge 1,\n\n„O.“ – Staffel 2, Sendefolge 2,\n\n„V.“ – Staffel 2, Sendefolge 3,\n\n„J. H. Q.“ – Staffel 2, Sendefolge 6,\n\n„B. X. E.“ – Staffel 2, Sendefolge 7,\n\n„U.“ – Staffel 2, Sendefolge 8,\n\n„P.“ – Staffel 2, Sendefolge 9,\n\n„F.“ – Staffel 2, Sendefolge 10,\n\n„T.“ – Staffel 2, Sendefolge 11,\n\n„C.“ – Staffel 2, Sendefolge 12,\n\n„S.“ – Staffel 2, Sendefolge 13,\n\n„M.“ – Staffel 2, Sendefolge 14,\n\n„N.“ – Staffel 2, Sendefolge 15,\n\n„R. Z.  D.“ – Staffel 2, Sendefolge 16,\n\n„I. K.“ – Staffel 2, Sendefolge 17,\n\n„UW. OL.“ – Staffel 2, Sendefolge 18,\n\n„GD.“ – Staffel 2, Sendefolge 19,\n\n„DQ.“ – Staffel 2, Sendefolge 21,\n\n„MG.“ – Staffel 2, Sendefolge 22,\n\n„CY.“ – Staffel 3, Sendefolge 1,\n\n„FA. UP. WU. NZ.“ – Staffel 3, Sendefolge 2,\n\n„WV.“ – Staffel 3, Sendefolge 3,\n\n„JE. QF. QI.“ – Staffel 3, Sendefolge 4,\n\n„UZ. CN.“ – Staffel 3, Sendefolge 5,\n\n„DG. YW. QV.“ – Staffel 3, Sendefolge 6,\n\n„KM.“ – Staffel 3, Sendefolge 7,\n\n„DG. FD.“ – Staffel 3, Sendefolge 8,\n\n„GV. LA.“ – Staffel 3, Sendefolge 9,\n\n„IT. UB.“ – Staffel 3, Sendefolge 10,\n\n„VM.“ – Staffel 3, Sendefolge 11,\n\n„NY.“ – Staffel 3, Sendefolge 12,\n\n„MK.“ – Staffel 3, Sendefolge 14,\n\n„VA. auf der MU.“ – Staffel 4, Sendefolge 1 (Pilotfilm),\n\nund „WM. der EO.“ – Staffel 5, Sendefolge 1 (Pilotfilm),\n\nsowie mit nachgenannten Sendefolgen der Fernsehserie „Y. A. L. 00 – SC. A. XN. 2“\n\n„RA. auf der ER.“ – Pilotfilm,\n\nund „OK.“ – Staffel 2, Sendefolge 6,\n\ndurch die Vergabe von Lizenzen, Unterlizenzen oder Gestattungen zur fernsehmäßigen Ausstrahlung im Inland und / oder Ausland und/oder durch die nicht fernsehmäßige Verwertung (insbesondere Videokassetten- und/oder DVD- und/oder Merchandising- und/oder Videospiel-Auswertung) im Inland und/oder Ausland selbst und/oder durch Dritte in Lizenz, Unterlizenz oder Gestattung erzielt hat,\n\nsowie über\n\nvereinbarte und/oder erhaltene Finanzierungshilfen (insbesondere Provisionen, Garantiesummen, Vorauszahlungen, Gebühren, Förder-, Fonds-, Werbe-, Sponsoringentgelte) sowie die mit den genannten Serienfolgen (einschließlich Trailer, Filmausschnitte oder Filmbilder) betriebene Werbung unter Angabe der Werbeträger, Erscheinungs- / Sendezeiten, Verbreitungsgebiete und Auflagenhöhen sowie Art, Umfang und Zeitraum der Nutzung über das Internet (unter Bezeichnung der Internetseiten sowie der visits und pageviews);\n\nb) dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über Daten, Uhrzeiten und Sendeplätze der Ausstrahlungen der vorstehend zu lit. a näher bezeichneter Sendefolgen im deutschen Fernsehen (Free- und Pay-TV).\n\nein Zwangsgeld von 12.500,-- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,-- € ein Tag Zwangshaft, diese zu vollstrecken an der Geschäftsführerin der Schuldnerin, verhängt.\n\nDie Vollstreckung des Zwangsmittels entfällt, sobald die Schuldnerin der obigen Verpflichtung nachgekommen ist.\n\nDie Kosten des Verfahrens tr ägen die Gläubigerin zu 50 % und die Schuldnerin zu 50 %.\n\nDer Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.\n\nG r ü n d e:\n\nDer Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes ist nach § 888 ZPO gerechtfertigt.\n\nTrotz rechtskräftiger Verurteilung ist die Schuldnerin ihrer Auskunftspflicht bis heute nicht vollständig nachgekommen. Gründe, die dies rechtfertigen könnten, hat sie nicht vorgetragen.\n\n1)      Pay-TV-Erlöse\n\nDer Tenor des rechtskräftigen Urteils ist insoweit eindeutig, indem er die Schuldnerin zur Auskunft über die Bruttoeinnahmen verpflichtet, die sie mit den genannten Sendefolgen durch die Vergabe von Lizenzen, Unterlizenzen oder Gestattungen zur fernsehmäßigen Ausstrahlung im Inland und / oder Ausland erzielt hat.\n\nDarunter fallen schon vom Wortlaut her ohne weiteres auch Einnahmen durch Gestattung zur fernsehmäßigen Ausstrahlung der streitgegenständlichen Sendefolgen im Pay-TV. Ob, auf welche Art und in welchem Umfang diese Einnahmen dann letztendlich den streitgegenständlichen Sendefolgen zugeordnet werden können, ist für das Auskunftsbegehren ohne Belang.\n\n2)      Merchandising- und/oder Videospielverwertung\n\nDer Tenor des rechtskräftigen Urteils ist auch insoweit eindeutig, indem er die Schuldnerin zur Auskunft über die Bruttoeinnahmen verpflichtet, die sie mit den genannten Sendefolgen durch die nicht fernsehmäßige Verwertung (insbesondere Videokassetten- und/oder DVD- und/oder Merchandising- und/oder Videospiel-Auswertung) im Inland und/oder Ausland selbst und/oder durch Dritte in Lizenz, Unterlizenz oder Gestattung erzielt hat.\n\nDarunter fallen schon vom Wortlaut her ohne weiteres auch Einnahmen durch Merchandisingauswertungen, die die Schuldnerin als Folge der Ausstrahlungen der streitgegenständlichen Sendefolgen getätigt hat. Ob, auf welche Art und in welchem Umfang diese Einnahmen dann letztendlich den streitgegenständlichen Sendefolgen zugeordnet werden können, ist für das Auskunftsbegehren ohne Belang.\n\n3)      Werbeeinnahmen\n\nDer Tenor des rechtskräftigen Urteils ist auch insoweit eindeutig, indem er die Schuldnerin zur Auskunft über vereinbarte und/oder erhaltene Finanzierungshilfen (insbesondere Provisionen, Garantiesummen, Vorauszahlungen, Gebühren, Förder-, Fonds-, Werbe-, Sponsoringentgelte) sowie die mit den genannten Serienfolgen (einschließlich Trailer, Filmausschnitte oder Filmbilder) betriebene Werbung unter Angabe der Werbeträger, Erscheinungs- / Sendezeiten, Verbreitungsgebiete und Auflagenhöhen sowie Art, Umfang und Zeitraum der Nutzung über das Internet (unter Bezeichnung der Internetseiten sowie der visits und pageviews) verpflichtet.\n\nSoweit die Schuldnerin in Zusammenhang mit den Serienfolgen Werbezeiten verkauft hat, handelt es sich um die im Urteil als Sonderform der Finanzierungshilfen benannten Werbeentgelte.\n\nDa es sich um den ersten Zwangsgeldantrag handelt, hält die Kammer ein höheres Zwangsgeld als 12.500,-- € auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft der Schuldnerin nicht für angemessen.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 891 S. 3, 92 ZPO.\n\nStreitwert: 25.000,-- €","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2015-05-26/33-o-836-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 888","ref_norm":"888","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 891","ref_norm":"891","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2015-05-26/33-o-836-11","retrieved":"2026-10-28 16:03:11.969731+00:00"},"card":{"id":"lg-koeln/2015-05-26/33-o-836-11","court":"LG Köln","court_id":"lg-koeln","court_as_stated":"Landgericht Köln","panel":"33. 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QV.“ – Staffel 3, Sendefolge 6,\n\n„KM.“ – Staffel 3, Sendefolge 7,\n\n„DG. FD.“ – Staffel 3, Sendefolge 8,\n\n„GV. LA.“ – Staffel 3, Sendefolge 9,\n\n„IT. UB.“ – Staffel 3, Sendefolge 10,\n\n„VM.“ – Staffel 3, Sendefolge 11,\n\n„NY.“ – Staffel 3, Sendefolge 12,\n\n„MK.“ – Staffel 3, Sendefolge 14,\n\n„VA. auf der MU.“ – Staffel 4, Sendefolge 1 (Pilotfilm),\n\nund „WM. der EO.“ – Staffel 5, Sendefolge 1 (Pilotfilm),\n\nsowie mit nachgenannten Sendefolgen der Fernsehserie „Y. A. L. 00 – SC. A. XN. 2“\n\n„RA. auf der ER.“ – Pilotfilm,\n\nund „OK.“ – Staffel 2, Sendefolge 6,\n\ndurch die Vergabe von Lizenzen, Unterlizenzen oder Gestattungen zur fernsehmäßigen Ausstrahlung im Inland und / oder Ausland und/oder durch die nicht fernsehmäßige Verwertung (insbesondere Videokassetten- und/oder DVD- und/oder Merchandising- und/oder Videospiel-Auswertung) im Inland und/oder Ausland selbst und/oder durch Dritte in Lizenz, Unterlizenz oder Gestattung erzielt hat,\n\nsowie über\n\nvereinbarte und/oder erhaltene Finanzierungshilfen (insbesondere Provisionen, Garantiesummen, Vorauszahlungen, Gebühren, Förder-, Fonds-, Werbe-, Sponsoringentgelte) sowie die mit den genannten Serienfolgen (einschließlich Trailer, Filmausschnitte oder Filmbilder) betriebene Werbung unter Angabe der Werbeträger, Erscheinungs- / Sendezeiten, Verbreitungsgebiete und Auflagenhöhen sowie Art, Umfang und Zeitraum der Nutzung über das Internet (unter Bezeichnung der Internetseiten sowie der visits und pageviews);\n\nb) dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über Daten, Uhrzeiten und Sendeplätze der Ausstrahlungen der vorstehend zu lit. a näher bezeichneter Sendefolgen im deutschen Fernsehen (Free- und Pay-TV).\n\nein Zwangsgeld von 12.500,-- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,-- € ein Tag Zwangshaft, diese zu vollstrecken an der Geschäftsführerin der Schuldnerin, verhängt.\n\nDie Vollstreckung des Zwangsmittels entfällt, sobald die Schuldnerin der obigen Verpflichtung nachgekommen ist.\n\nDie Kosten des Verfahrens tr ägen die Gläubigerin zu 50 % und die Schuldnerin zu 50 %.\n\nDer Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"ZPO/92","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"92","label":"§ 92 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/888","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"888","label":"§ 888 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/891","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"891","label":"§ 891 ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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