{"status":"available","doknr":"OLD411033","ecli":"ECLI:DE:LGHH:2023:0608.302O212.19.00","court":"Landgericht Hamburg","senate":null,"decided":"2023-06-08","aktenzeichen":"302 O 212/19","doktyp":"Kostenfestsetzungsbeschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie von der Beklagtenpartei an die Klagepartei gemäß § 106 ZPO nach dem Vergleich des Hanseatisches Oberlandesgerichts Hamburg vom 05.12.2022 zu erstattenden Kosten werden auf\n\n136,76 €\n\n(in Worten: einhundertsechsunddreißig 76/100 Euro)\n\nnebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 21.12.2022 festgesetzt.\n\nGründe\n\n1\n\nAusgleichung\n\n2\n\nAusgleichung Gerichtskosten I. Instanz\n\n3\n\nDie Gerichtskosten betragen insgesamt:\n\n4.482,74 €\n\n        \n        \n\nDavon tragen:\n\n        \n        \n        \n\nKlagepartei\n\n2.689,64 €\n\nBeklagtenpartei\n\n1.793,10 €\n\nKläger verauslagte\n\n4.609,00 €\n\nBeklagte verauslagte\n\n0,00 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n0,00 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n1.793,10 €\n\n4\n\nDer nicht verbrauchte Kostenvorschuss von 126,26 € wurde zurückerstattet an die Klagepartei.\n\n5\n\nDie Ausgleichung von Gerichtskosten führt somit zu einer Erstattung an d. Klagepartei\n\n6\n\nin Höhe von\n\n1.793,10 €\n\n7\n\nAusgleichung Gerichtskosten II. Instanz\n\n8\n\nDie Gerichtskosten betragen insgesamt:\n\n448,00 €\n\n        \n\nDavon tragen:\n\n        \n        \n        \n\nKlagepartei\n\n241,92 €\n\nBeklagtenpartei\n\n206,08 €\n\nKläger verauslagte\n\n896,00 €\n\nBeklagte verauslagte\n\n0,00 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n0,00 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n206,08 €\n\n9\n\nDer nicht verbrauchte Kostenvorschuss von 448,00 € wurde zurückerstattet an die Klagepartei.\n\n10\n\nDie Ausgleichung von Gerichtskosten führt somit zu einer Erstattung an d. Klagepartei\n\n11\n\nin Höhe von\n\n206,08 €\n\n12\n\nAusgleichung außergerichtliche Kosten\n\n13\n\nI. Instanz\n\n14\n\nDie Kosten des Privatgutachtens der Beklagtenseite in Höhe von 1.502,97 € wurden zur Ausgleichung berücksichtigt.\n\n15\n\nZwar sind Kosten für die von der Partei veranlasste Einschaltung von Sachverständigen nach § 91 Abs. 1 ZPO als Kosten des Rechtsstreits nur erstattungsfähig, wenn der Aufwand unmittelbar prozessbezogen ist. Die Prozessbezogenheit der Einschaltung des Sachverständigen ist im Streitfall aber nicht deshalb zu verneinen, weil die Beauftragung vor Klagandrohung oder Klagerhebung erfolgte. Nach der Rechtsprechung des BGH wird eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit nämlich trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (BGH MDR 2009, 231; MDR 2009, 232). Waren bei Erteilung des Gutachtenauftrages ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben, besteht auch ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen\n\n16\n\nFolgende außergerichtliche Kosten sind in die Ausgleichung einzubeziehen:\n\n17\n\nKlagepartei\n\nBeklagtenpartei\n\n18\n\nAnwaltskosten\n\n1.380,40 €\n\nAnwaltskosten\n\n3.345,09 €\n\n19\n\nDie außergerichtlichen Kosten betragen insgesamt\n\n4.725,49 €\n\n20\n\nDavon tragen:\n\nKlagepartei\n\n60 %   \n\nBeklagtenpartei\n\n40 %   \n\nAußergerichtliche Kosten\n\n2.835,29 €\n\nAußergerichtliche Kosten\n\n1.890,20 €\n\nabzüglich eigene Kosten\n\n1.380,40 €\n\nabzüglich eigene Kosten\n\n3.345,09 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n1.454,89 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n 0,00 €\n\n21\n\nII. Instanz\n\n22\n\nDie Kosten des Privatgutachtens der Klägerseite in Höhe von 4.053,14 € wurden nicht zur Ausgleichung berücksichtigt.\n\n23\n\nEs lag bereits ein gerichtliches Gutachten vor, das von der Klägerseite vollständig akzeptiert wurde. Anstatt ein weiteres Privatgutachten in der Berufungsinstanz in Auftrag zu geben, hätte bereits in der I. Instanz die Möglichkeit bestanden Anträge oder Ergänzungsfragen zum gerichtlichen Gutachten zu formulieren.\n\n24\n\nFolgende außergerichtliche Kosten sind in die Ausgleichung einzubeziehen:\n\n25\n\nKlagepartei\n\nBeklagtenpartei\n\n26\n\nAnwaltskosten\n\n2.408,20 €\n\nAnwaltskosten\n\n2.806,12 €\n\n27\n\nDie außergerichtlichen Kosten betragen insgesamt\n\n5.214,32 €\n\n28\n\nDavon tragen:\n\nKlagepartei\n\n54 %   \n\nBeklagtenpartei\n\n46 %   \n\nAußergerichtliche Kosten\n\n2.815,73 €\n\nAußergerichtliche Kosten\n\n2.398,59 €\n\nabzüglich eigene Kosten\n\n2.408,20 €\n\nabzüglich eigene Kosten\n\n2.806,12 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n407,53 €\n\nder Gegenseite zu erstatten\n\n 0,00 €\n\n29\n\nZusammenfassung Berechnung\n\n30\n\nI. Instanz\n\n31\n\nGerichtskosten\n\n1.793,10 €\n\n     zu erstatten von der Beklagtenpartei\n\naußergerichtliche Kosten\n\n1.454,89 €\n\n     zu erstatten von der Klagepartei\n\nSumme \n\n338,21 €\n\n     zu erstatten von der Beklagtenpartei\n\n32\n\nII. Instanz\n\n33\n\nGerichtskosten\n\n206,08 €\n\n     zu erstatten von der Beklagtenpartei\n\naußergerichtliche Kosten\n\n407,53 €\n\n     zu erstatten von der Klagepartei\n\nSumme \n\n201,45 €\n\n     zu erstatten von der Klagepartei\n\n        \n        \n        \n        \n\nSumme Instanzen\n\n136,76 €\n\n     zu erstatten von der Beklagtenpartei","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/411033","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hamburg/2023-06-08/302-o-212-19","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 247","ref_norm":"247","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 106","ref_norm":"106","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/411033","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/411033","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hamburg/2023-06-08/302-o-212-19","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/411033","retrieved":"2026-07-09 06:13:45.294760+00:00"}}