{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/hagen/lg_hagen/j2020/8_O_47_20_Beschluss_20200219","ecli":"ECLI:DE:LGHA:2020:0219.8O47.20.00","court":"Landgericht Hagen","senate":"Zivilkammer","decided":"2020-02-19","aktenzeichen":"8 O 47/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antragsgegnerin wird untersagt, im Internet, insbesondere auf Twitter unter der URL https://twitter.com/simpf34 im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die handgeschriebene Unterschrift des Klägers als Bilddatei zu veröffentlichen, wenn das wie folgt geschieht:\n\nBilddatei\n\nDer Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\noder\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.\n\n8 O 47/20\n\nLandgericht Hagen\n\nBeschluss\n\nIn dem einstweiligen Verfügungsverfahren\n\nwird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:\n\nGründe:\n\nDer Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.\n\nDurch Vorlage von Privaturkunden sind sowohl die den Anspruch (§§ 1004, 823 BGB) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).\n\nHiernach ist ein Verfügungsanspruch des Antragstellers gem. den §§ 1004, 823 BGB zu bejahen. Die Veröffentlichung der dem Antragsteller persönlich eindeutig zuzuordnenden Unterschrift im Internet verletzt den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Vorliegend besteht jedenfalls die abstrakte Gefahr erheblichen Missbrauchs. Die Verletzung ist auch rechtswidrig.\n\nDie Sache ist auch besonders eilbedürftig, da die abstrakte Gefahr sich jederzeit konkretisieren und es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, den Eintritt eines Schadens abzuwarten.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Hagen, Heinitzstraße 42, 58097 Hagen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.\n\nDie Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\nHagen, 19.02.2020\n\n8. Zivilkammer","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/hagen/lg_hagen/j2020/8_O_47_20_Beschluss_20200219.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hagen/2020-02-19/8-o-47-20","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1004","ref_norm":"1004","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 935","ref_norm":"935","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 937","ref_norm":"937","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 940","ref_norm":"940","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/hagen/lg_hagen/j2020/8_O_47_20_Beschluss_20200219.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/hagen/lg_hagen/j2020/8_O_47_20_Beschluss_20200219.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hagen/2020-02-19/8-o-47-20","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/hagen/lg_hagen/j2020/8_O_47_20_Beschluss_20200219.html","retrieved":"2026-09-30 06:51:33.125961+00:00"}}