{"status":"available","doknr":"OLD204741","ecli":"ECLI:DE:LGHA:2012:1025.22O113.12.00","court":"Landgericht Hagen","senate":null,"decided":"2012-10-25","aktenzeichen":"22 O 113/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nI.\n\nDem Antragsgegner wird untersagt,\n\nim geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs\n\na)\n\nNachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone) anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um wiederaufbereitete Originalkartuschen sondern um (ggf. patentverletzende) neu hergestellte Nachbauten von Tonerkartuschen handelt;\n\nund / oder\n\nb)\n\nNachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone) unter bloßer Angabe der Artikelbezeichnung der Originalkartusche anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen, insbesondere, wenn dies unter folgender Angabe geschieht:\n\n„Mehrwegtoner f. HP Laserjet P 2050 Series P 2055“.\n\n \n\nII.\n\nDem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.\n\n \n\nIII.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 € dem Antragsgegner auferlegt.\n\n1\n\nIn dem einstweiligen Verfügungsverfahren \n\n2\n\nergeht aufgrund der in der Antragsschrift vom 22.10.2012 und durch Vorlage der darin genannten Anlagen glaubhaft gemachten tatsächlichen Angaben der Antragstellerin gemäß §§ 3, 5 Abs. 1, 5a Abs.1, 8, 12 Abs. 2, 13, 14, Nr. 13 Anh. zu § 3 Abs. 3; 935, 938 ZPO, und zwar wegen der besonderen Eilbedürftigkeit durch den Vorsitzenden allein und ohne vorherige mündliche Verhandlung die einstweilige Verfügung: \n\n3\n\nI.\n\n4\n\nDem Antragsgegner wird untersagt,\n\n5\n\nim geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs\n\n6\n\na)\n\n7\n\nNachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone) anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um wiederaufbereitete Originalkartuschen sondern um (ggf. patentverletzende) neu hergestellte Nachbauten von Tonerkartuschen handelt;\n\n8\n\nund / oder\n\n9\n\nb)\n\n10\n\nNachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone) unter bloßer Angabe der Artikelbezeichnung der Originalkartusche anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen, insbesondere, wenn dies unter folgender Angabe geschieht:\n\n11\n\n„Mehrwegtoner f. HP Laserjet P 2050 Series P 2055“.\n\n12\n\nII.\n\n13\n\nDem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.\n\n14\n\nIII.\n\n15\n\nDie Kosten des Verfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 € dem Antragsgegner auferlegt.\n\n16\n\nHagen, den 25.10.2012\n\n17\n\nLandgericht, 2. Kammer für Handelssachen\n\n18\n\nDer Vorsitzende\n\n19\n\nVorsitzender Richter am Landgericht","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/204741","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hagen/2012-10-25/22-o-113-12","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/204741","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/204741","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hagen/2012-10-25/22-o-113-12","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/204741","retrieved":"2026-07-09 01:20:31.660309+00:00"}}