{"status":"available","doknr":"OLD434525","ecli":"ECLI:DE:LGGIESS:2020:1229.1T51.20.00","court":"Landgericht GieBen","senate":null,"decided":"2020-12-29","aktenzeichen":"1 T 51/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nvorgehend AG Gießen, 29. Oktober 2020, 6 IN 126/16, Beschluss\n\nTenor\n\nDie sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gießen vom 29.10.2020 (Az. 6 IN 126/16) wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.\n\nGründe\n\nIm Rahmen eines Insolvenzverfahrens wies das Amtsgericht Gießen durch die Richterin am Amtsgericht mit Beschluss vom 25.08.2020 einen Befangenheitsantrag gegen Richter am Amtsgericht zurück.\n\nDaraufhin lehnte der Beschwerdeführer Richterin am Amtsgericht wegen Befangenheit ab.\n\nDiesen Befangenheitsantrag hat das Amtsgericht Gießen durch die Richterin am Amtsgericht mit Beschluss vom 29.10.2020, dem Beschwerdeführer zugestellt am 03.11.2020, zurückgewiesen.\n\nDagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner sofortigen Beschwerde vom 18.11.2020.\n\nDas Amtsgericht hat dieser Beschwerde nicht abgeholfen und sie der Kammer zur Entscheidung vorgelegt. Der Nichtabhilfebeschluss wurde dem Beschwerdeführer am 23.11.2020 übersandt.\n\nDie Beschwerde ist unzulässig, §§ 46 II, 569 I ZPO.\n\nDie Beschwerdefrist von 2 Wochen ist versäumt.\n\nAusweislich Postzustellungsurkunde ist dem Beschwerdeführer der angefochtene Beschluss vom 29.10.2020 am 03.11.2020 zugestellt worden. Die Beschwerdefrist, bei welcher es sich um eine Notfrist handelt, lief mithin am 17.11.2020 ab, §§ 222 I ZPO, 187 I, 188 II BGB.\n\nDie Beschwerde ist jedoch erst am 18.11.2020, und daher verspätet eingegangen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/434525","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-gieben/2020-12-29/1-t-51-20","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 222","ref_norm":"222","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/434525","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/434525","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-gieben/2020-12-29/1-t-51-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/434525","retrieved":"2026-07-09 07:00:56.402263+00:00"}}