{"status":"available","doknr":"OLD434775","ecli":"ECLI:DE:LGGIESS:2020:1111.3NS106JS28645.19.00","court":"Landgericht GieBen","senate":null,"decided":"2020-11-11","aktenzeichen":"3 Ns - 106 Js 28645/19","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nvorgehend AG Gießen, 26. Februar 2020, 507 Cs - 106 Js 28645/19, Urteil\n\nTenor\n\nAuf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 26.02.2020 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass das Fahrverbot entfällt.\n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.\n\nIn Wegfall: § 44 StGB.\n\nGründe\n\n(abg. gemäß je 267 Abs. 4 StPO).\n\nDas Amtsgericht Gießen - Strafrichter - hat den Angeklagten am 26.02.2020 gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt und nach dem Regelfall des § 44 StGB ein Fahrverbot von zwei Monaten bemessen.\n\nGegen das Urteil wendete sich der Angeklagte durch sein als Berufung durchgeführtes Rechtsmittel vom 26.02.2020, das sich ausschließlich gegen die Verhängung des Fahrverbots richtete.\n\nDie von Staatsanwaltschaft und Berufungsgericht zweiter Instanz gewonnenen Erkenntnisse erlaubten, von der Verhängung des Fahrverbots Abstand zu nehmen. Der bislang in jeder Hinsicht nach Straf- und Verkehrszentralregister unbescholtene Angeklagte ließ jetzt erkennen, dass der schwerwiegende Alkoholmissbrauch vom Samstag, dem … mit zuletzt für ihn lebensbedrohlichen 2,56 Promille Blutalkohol einer privaten Nachfeier seines 40. Geburtstags geschuldet war. Er geriet gegen 20:30 Uhr auf dem kurzen innerörtlichen Heimweg im kleine Ort … mit seinem Fahrrad in eine Kontrollstelle anlässlich eines Rockkonzerts der im rechten Spektrum zu verortenden EU-Musik-Gruppe \"…\". Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer war nahezu ausgeschlossen. Der Angeklagte ist Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr in … ohne erkennbaren Bezug zur rechten Szene.\n\nHier bedarf es nicht der weiteren Erinnerung des Angeklagten an das normativ als strafbar festzustellende Fehlverhalten im Straßenverkehr durch ein Fahrverbot.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs.4 StPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/434775","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-gieben/2020-11-11/3-ns-106-js-28645-19","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/434775","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/434775","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-gieben/2020-11-11/3-ns-106-js-28645-19","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/434775","retrieved":"2026-07-09 07:01:25.733873+00:00"}}