{"status":"available","doknr":"OLD435052","ecli":"ECLI:DE:LGFFM:2020:0616.2.24O104.20.00","court":"Landgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2020-09-16","aktenzeichen":"2-24 O 104/20","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.\n\nTatbestand\n\nDie Kläger machen Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung geltend.\n\nDie Kläger verfügten über bestätigte Buchungen für von der Beklagten auszuführende Flüge von ... nach ... am 29.10.2019 (...) und zurück am 12.11.2019 (...). Die Flüge waren Teil eines mit dem Reiseveranstalter ... geschlossenen Pauschalreisevertrages. Auf die Reisebestätigung (Bl. 8 ff. der Akten) wird ergänzend Bezug genommen.\n\nDer Reiseveranstalter teilte den Klägern am 24.9.2019 mit, dass die Reise infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht stattfinden könne. Allgemein bekannt ist, dass am 25.9.2019 über das Vermögen der ... das Insolvenzverfahren eröffnet, und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist.\n\nEntscheidungsgründe\n\nDie zulässige Klage ist unbegründet.\n\nEs kann dahinstehen, ob vorliegend ein Fall der so genannten vorweggenommenen Beförderungsverweigerung im Sinne des Art. 4 der Fluggastrechteverordnung vorliegt.\n\nZumindest gilt nach Art. 3 Abs. 6 der Fluggastrechteverordnung diese „nicht für Fälle, in denen eine Pauschalreise aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird“. Dies ist vorliegend der Fall. Der Fluggast soll nach der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung dafür erhalten, dass der betreffende Flug selbst annulliert worden ist bzw. der Fluggast aus Gründen, die den Flug selbst betreffen, nicht befördert wird, vor allem in Fällen der Überbuchung. Nach Sinn und Zweck soll jedoch das ausführende Luftfahrtunternehmens eines Fluges, der für sich betrachtet ausführbar gewesen wäre, allerdings aus Gründen, die den Reiseveranstalter betreffen, vor allem wegen dessen Insolvenz, nicht ausgleichspflichtig sein, da er den Grund der Annullierung bzw. Beförderungsverweigerung nicht zu verantworten hat.\n\nVorliegend liegt eine solche Annullierung einer Pauschalreise aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges vor, nämlich aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters ...\n\nSchadensersatzansprüche nach nationalem Recht wegen Nichterfüllung des Vertrages bestehen nicht, da zwischen den Klägern und der Beklagten kein Beförderungsvertrag geschlossen worden war, sondern die Beförderung Teil des mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Pauschalreisevertrages war.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 100 Abs. 1 ZPO.\n\nDie Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711, 709 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/435052","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-frankfurt-main/2020-09-16/2-24-o-104-20","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 100","ref_norm":"100","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 709","ref_norm":"709","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/435052","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/435052","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-frankfurt-main/2020-09-16/2-24-o-104-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/435052","retrieved":"2026-07-09 07:02:04.165266+00:00"}}