{"status":"available","doknr":"OLD462752","ecli":"ECLI:DE:LGE:2018:0712.45O44.18.00","court":"Landgericht Essen","senate":null,"decided":"2018-07-12","aktenzeichen":"45 O 44/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIm Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung wird angeordnet:\n\nI.\n\nDer Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher im Fernabsatz betreffend Elektronikartikel und / oder Lampen und / oder Leuchten Angebote zu veröffentlichen und / oder zu unterhalten, und / oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,\n\nbei denen mit „Garantie“ geworben wird, ohne gleichzeitig zu informieren über den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers, und ohne gleichzeitig auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hinzuweisen sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und / oder\n\nII.\n\nim elektronischen Geschäftsverkehr betreffend Elektronikartikel und / oder Lampen und / oder Leuchten Angebote zu veröffentlichen und / oder zu unterhalten, und / oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,\n\nohne den Kunden vor dessen Bestellung darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht.\n\njeweils wie nachstehend wiedergegeben:\n\n-         Bilddarstellungen wurden entfernt -\n\nDer Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\noder\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.\n\n3\n\nDurch die  eidesstattliche Versicherung des Antragstellers  (Anlage K 6) und die weiteren Anlagen zu der Antragsschrift sind sowohl die den Anspruch(§§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 3 a UWG, Art. 246 a EGBGB § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB, 479 BGB, 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art 246 c Nr. 2 EGBGB begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\n5\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 51 Abs. 2, 4 GKG, 3 ZPO.\n\n6\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n7\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.\n\n8\n\nDie Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/462752","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2018-07-12/45-o-44-18","cited_norms":[{"jurabk":"BGBEG","ref":"Art 246c","ref_norm":"246c","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 935","ref_norm":"935","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 937","ref_norm":"937","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 940","ref_norm":"940","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/462752","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/462752","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2018-07-12/45-o-44-18","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/462752","retrieved":"2026-07-09 07:57:47.013110+00:00"}}