{"status":"available","doknr":"OLD272505","ecli":"ECLI:DE:LGE:2006:0509.15S56.06.00","court":"Landgericht Essen","senate":null,"decided":"2006-05-09","aktenzeichen":"15 S 56/06","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 9. Mai 2006\n\ndurch den Vizepräsidenten des Landgerichts W,\n\ndie Richterin am Landgericht C und\n\nden Richter am Landgericht T\n\nfür Recht erkannt:\n\n Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2006\n\n verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 22 C 123/04 -\n\n wird zurückgewiesen.\n\n Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.\n\n Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. \n\n1\n\nGründe: \n\n 2\n\nDie zulässige Berufung des Klägers hatte in der Sache keinen Erfolg.\n\n 3\n\nZu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht im Rahmen der hier vorliegenden fiktiven Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis die Stundenverrechnungssätze der von der Beklagten zu 3) benannten Firma L zugrunde gelegt.\n\n 4\n\nZwar kann der Geschädigte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2003 – VI ZR 398/02 – sogenanntes \"Porsche-Urteil\" (BGH NJW 2003, 2085 f) grundsätzlich fiktiv nach den Preisen einer Vertragswerkstatt abrechnen und braucht sich nicht auf eine abstrakte preiswertere und qualitativ gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen.\n\n 5\n\nDas gilt jedoch dann nicht, wenn der Schädiger eine gleichwertige günstigere und praktikable Möglichkeit der Reparatur nachweist.\n\n 6\n\nNach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Geschädigter, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich im Falle der fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis auf diese verweisen lassen.\n\n 7\n\nDass die Firma L die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat das sachverständigerseits beratene Amtsgerichts beanstandungsfrei festgestellt.\n\n 8\n\nFolglich war die Berufung mit der Kostenfolge des § 97 ZPO zurückzuweisen.\n\n 9\n\nDie vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 10 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/272505","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2006-05-09/15-s-56-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/272505","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/272505","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2006-05-09/15-s-56-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/272505","retrieved":"2026-07-09 02:43:20.587551+00:00"}}